Dringender Appell zur Generalrevision des Datenschutzrechts

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben auf ihrer 78. Konferenz die Politik aufgefordert, der "zunehmenden Überwachung" und der "ausufernden Verknüpfung von Daten in Staat und Wirtschaft" entgegenzuwirken. Vorratsdatenspeicherung und heimliche Online-Durchsuchung seien zurückzunehmen.

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Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben zum Abschluss ihrer 78. Konferenz in Berlin am heutigen Freitag die Politik aufgefordert, der "zunehmenden Überwachung" und der "ausufernden Verknüpfung von Daten in Staat und Wirtschaft" entgegenzuwirken. Der neugewählte Bundestag – aber auch die Landesparlamente – müssten eine "Generalrevision des veralteten und unübersichtlichen Datenschutzrechts" vornehmen und dieses "an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts anpassen", heißt es in einer Mitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Die kleinen "Not-Operationen" des letzten Bundesgesetzgebers am Bundesdatenschutzgesetz etwa zur Einschränkung des Scoring zur Bonitätsprüfung oder des Adresshandels seien "nicht das Ende der Fahnenstange". Die Bürger müssten "endlich die Selbstbestimmung über ihre Daten wiedergewinnen".

Konkret pochen die Datenschützer in ihrer Entschließung zum "aktuellen Handlungsbedarf" rechtzeitig zur heißen Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP darauf, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen "die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu gewährleisten". Die Möglichkeit für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Inspizieren von Festplatten sei generell genauso zurückzunehmen wie die Vorratsdatenspeicherung. Auch die übrigen in den letzten Jahren verschärften Einschränkungen der Grundrechte durch Sicherheitsgesetze gehörten auf den Prüfstand.

Weiter setzen sich die Hüter der Privatsphäre dafür ein, die Rechte der Internetnutzer insbesondere auf Löschung ihrer Daten zu verbessern, die Überwachung am Arbeitsplatz durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz "effektiv zu begrenzen" sowie die Videoüberwachung einzuschränken. Für verbesserungswürdig halten sie den Schutz der Meldedaten, die Betroffenenrechte im Fall der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die Durchsetzungsmöglichkeiten der Kontrollaufgaben der Aufsichtsbehörden. Datenschutz müsse generell auch "als Bildungsaufgabe" verstanden wissen. Dabei helfen könne, ein "praktikables Datenschutzaudit" zu schaffen. Die große Koalition hatte diese Aufgabe angesichts großer Meinungsverschiedenheiten im Frühjahr verschoben.

In zwei weiteren Entschließungen plädiert die Konferenz für die Verabschiedung hoher datenschutzrechtlicher Grundstandards vor allem auf EU-Ebene und ein Ende des "verdachtslosen Zugriffs auf Fluggast- und Bankdaten". Konkret sehen die Praktiker Datenschutzdefizite auch in den EU-Plänen für das " Stockholmer Programm" zum Bereich Sicherheitspolitik für die kommenden fünf Jahre. Zwar erwähne der Entwurf der EU-Kommission die Wahrung der persönlichen Freiheitsrechte und des Schutzes der Privatsphäre als "Prioritäten". Zugleich enthalte der Vorstoß aber einen umfangreichen Katalog von zum Teil äußerst eingriffsintensiven Maßnahmen wie etwa zum Aufbau einer elektronischen Registrierungsdatenbank für Ein- und Ausreisen oder eines europäischen Strafregisterinformationssystems. Die ebenfalls angestrebte einheitliche IT-Plattform für Fahndungsdatenbanken mit "beinahe beliebigen Datenverarbeitungsmöglichkeiten" gefährde die Bürgerrechte zusätzlich.

Mit im Zentrum der Kritik stehen auch die laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zwischen Brüssel und Washington zum Transfer von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT. Besonders scharf beäugt die Konferenz hier, dass "die US-Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf Transaktionsdaten anstreben, auch wenn gegen die Betroffenen kein hinreichend konkreter Verdacht" auf die Unterstützung oder Beteiligung an Terroraktivitäten bestehe. Eine solche Regelung würde den USA Befugnisse einräumen, die hierzulande den Sicherheitsbehörden "von Verfassungs wegen verwehrt sind". Dies wäre auch im Hinblick auf den Vertrauensschutz der europäischen Wirtschaft höchst fragwürdig.

Gesondert macht sich die Konferenz dafür stark, Krankenhausinformationssysteme datenschutzgerecht zu gestalten. Heutzutage seien die Daten aller Patienten in Hospitälern elektronisch gespeichert und jederzeit für das medizinische Personal abrufbar. Dies erleichtere den Missbrauch der sensiblen Informationen, wie sich schon häufig herausgestellt habe. Die Datenschutzbeauftragten treten daher für restriktive Zugriffsbefugnisse und Kontrollmöglichkeiten ein. Weiter bemängeln sie, dass beim geplanten Staatsvertrag über die Errichtung eines IT-Planungsrats von Bund und Ländern Belange des Datenschutzes ausgeklammert würden. Dies sei auch wegen der nötigen öffentlichen Akzeptanz von E-Government-Verfahren "nicht hinnehmbar".

Nicht zuletzt stoßen sich die Datenschützer an einem Boom von "Reality-TV-Produktionen", bei denen Menschen von Gerichtsvollziehern aufgesucht oder als Verkehrssünder zur Rede gestellt werden. Die Betroffenen würden an den Pranger gestellt, um den "Voyeurismus" der Zuschauer zu befriedigen. Die Konferenz fordert daher alle Behörden auf, mögliche Einsatzorte etwa von Sicherheitskräften nicht mehr bekannt zu geben und personenbezogene Filmaufnahmen in diesem Umfeld zu untersagen. (jk)