Hersteller: | Zur Website |
Preis: | kostenlos |
Lizenz: | Kostenlos |
Betriebssystem: | Windows, Linux, Windows 10, Windows 8, Windows 7, Windows Vista |
Download-Größe: | 530 KByte |
Downloadrang: | 1587 |
Datensatz zuletzt aktualisiert: | 06.05.2024 |
Alle Angaben ohne Gewähr |
BGB ist ein GameBoy-, GameBoy Color- und Super GameBoy-Emulator für Windows, der sich laut Hersteller durch hohe Kompatibilität und Geschwindigkeit auszeichnet und großen Funktionsumfang bietet. Auch BGB benötigt natürlich ROM-Dateien.
Handheld-Games auf Fernseh-Konsole
Zusätzlich zu GameBoy- und GameBoy-Color-Emulation kann BGB auch die Schnittstellen-Hardware Super GameBoy – ursprünglich 1994 erschienen – emulieren. Mit diesem ließen sich GameBoy-Spiele durch den Adapter und eine SNES-Konsole auf dem heimischen Fernseher zocken. Das geht auch mit BGB – Mehrspieler-Funktionalitäten für bis zu vier Spieler inklusive. Dadurch ist auch die Verwendung von bis zu vier Gamepads möglich.
Funktionsumfang
Neben diversen Grafik- und Audio-Ausgabe-Optionen bietet BGB auch die Möglichkeit, direkt aus dem Emulator Screecast-Videos aufzunehmen. Dazu kommt Joystick- und Gamepad-Unterstützung mit fast vollständig individualisierbaren Tastenbelegungen. Ebenfalls enthalten ist eine GameLink-Funktion, sodass man Zwei-Spieler-Spiele über das GameBoy-Link-Kabel auf einem Rechner simulieren kann. Hinzu kommt Simulation der Cheat-Werkzeuge GameGenie und GameShark.
Darüber hinaus bietet BGB auch diverse Features, die zum Debuggen und für Entwickler eigener ROMs interessant sein dürften – eine komplette Liste an Debugging- und Developer-Funktionen findet sich auf der Herstellerseite.
Vorsicht beim ROM-Download
Um mit dem Emulator Spiele starten und zocken zu können, muss man diese in Form von ROM-Dateien (Read-only-Memory) besitzen. Diese enthalten die Daten, die auch auf den Videospiel-Cartridges oder -CDs/DVDs gespeichert sind.
Besitzt man die Original-Spiele, nötigen Fähigkeiten und entsprechende Hard- und Software, kann man die ROM-Dateien selbst mithilfe der originalen Speichermedien erstellen. Es gibt jedoch auch verschiedene Webseiten, auf denen sich fertige ROM-Dateien herunterladen lassen. Bei Freeware bewegt man sich hier in einer legalen Grauzone – Raubkopien sind wie immer illegal und ihr Download strafbar.
BGB
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