Disclaimer

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Bert Ungerer

Wenn Sie diese Zeitschrift lesen, während Sie sich im Straßenverkehr bewegen, könnten Sie gegen einen Laternenpfahl prallen oder unter einen Lastwagen geraten. Ansprüche Ihrer Hinterbliebenen an mich lehne ich schon jetzt vorsorglich ab. Schlagen Sie bitte ebenso wenig Insekten mit der vorliegenden Ausgabe tot, insbesondere dann nicht, wenn Sie dazu auf ein Möbelstück klettern müssten. Auch lautes Lesen der vorliegenden Seiten geschieht auf eigene Gefahr. Wenn Sie dadurch einen verständnislosen Mithörer gegen sich aufbringen, der handgreiflich wird und Sie verletzt - selbst schuld.

Aber unterstehen Sie sich, diese und die folgenden Seiten gar nicht zu lesen. Für Schäden an Ihnen oder Ihren Sachen wegen nicht aufgenommener Informationen hafte ich erst recht nicht. Das wäre ja noch schöner. Na gut, wenn Sie mir nachweisen können, dass ich, wenn Sie wegen der nicht gelesenen Seiten zu Schaden kommen, auf grob fahrlässige Weise dazu beigetragen habe, dann vielleicht doch.

Und überhaupt, die Informationen, die Sie nun sicher doch aufnehmen, um kein Risiko einzugehen: Ich distanziere mich ausdrücklich von allem, was ich schreibe. Wo kämen wir hin, wenn man allein daraus, dass ich von Ereignissen, Herstellern oder Produkten berichte, schließen könnte, dass ich Sie darauf hinweisen will?

Es kann vielleicht dennoch passieren, dass Sie versehentlich oder absichtlich eine solche Erwähnung zum Anlass nehmen, sich für eine dritte natürliche oder juristische Person zu interessieren. Aber was auch immer diese jemals äußern oder nicht äußern, mit Ihnen anrichten oder nicht anrichten sollte, für aus diesem Grunde eingetretene Schäden oder nicht eingetretenen Nutzen bin ich nicht verantwortlich. Auch indirekt hafte ich also kein bisschen.

Obacht: Sämtliche genannten Distanzierungen gelten, wie auch alle nicht genannten, für alle zukünftigen und bisherigen Ausgaben, also auch diejenigen, in denen dieser Haftungshinweis bedauerlicherweise noch fehlt.

Zum Abschluss eine kleine Bitte an die im WWW schon so erfolgreich tätigen Juristen: Mein Chefredakteur muss jetzt nur noch davon überzeugt werden, diese Ausschlussklausel an prominenter Stelle in jeder iX zu drucken, mitsamt Hinweis darauf auf jeder Seite. Das ist doch bestimmt eine Kleinigkeit für Sie.


In einem so massenhaft wie irreführend auf Webseiten zitierten, bereits am 12. Mai 1998 verkündeten Urteil hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man sich mit einer ‘Haftungsfreizeichnungsklausel’ (Disclaimer) nicht von seinen gesetzlichen Pflichten befreien kann (Az. 312 O 85/98). (un)