Apple vs. Samsung: Rückschlag für Samsung in den USA

Samsung ist vor der Internationalen Handelskommission der USA vorerst mit dem Versuch gescheitert, Importverbote gegen Apple-Geräte durchzusetzen. Der ermittelnde Richter sah keine Patentverletzungen. Die Entscheidung ist aber nicht endgültig.

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Von
  • Christian Kirsch

Die amerikanische Handelsbehörde ITC wies in einer vorläufigen Entscheidung (PDF) am 14. September eine Klage von Samsung gegen Apple ab. Alle vier von Samsung genannten Patente seien nicht verletzt worden, erklärte der zuständige ITC-Richter. Deshalb weigerte er sich, die verlangten Importverbote für Apple-Geräte auszusprechen. Seine Entscheidung wird allerdings noch von der einer sechsköpfigen ITC-Kommission überprüft, was rund vier Monate dauern soll.

Samsung hatte Apple vorgeworfen, gegen seine Patente 7706348, 7486644, 6771980 und 7450114 zu verstoßen. Die ersten beiden sollen für den UMTS-Standard relevant sein. Trifft das zu, wäre Samsung ohnehin verpflichtet, Apple dafür eine FRAND-Lizenz (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) zu gewähren.

Der deutsche Patentbeobachter Florian Müller weist in seinem Blog darauf hin, dass der ITC-Richter nicht nur die Patente für nicht verletzt hält. Er habe außerdem festgestellt, dass Samsung diese Schutzrechte nicht als heimisches Unternehmen nutze. Damit muss es sich im nächsten Verfahrensabschnitt über zwei Hürden hinwegsetzen.

Die ITC soll die US-Industrie vor unfairen Praktiken schützen. Sie kann etwa bei Verletzung von Patenten Einfuhrverbote für Geräte aussprechen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Klagende zur "einheimischen Industrie" gehört ("domestic industry"). Das bedeutet unter anderem, dass er in den USA Produktionsstätten unterhält oder "bedeutsame" Investitionen tätigt.

Samsung und Apple prozessieren in mehreren Verfahren weltweit gegeneinander wegen der angeblichen Verletzung von Patenten und Gebrauchsmustern. Kürzlich hatte Apple in erster Instanz von einem US-Geschworenengericht einen Schadenersatz von 1 Milliarde Dollar zugesprochen bekommen, weil Samsung Apple-Patente und Geschmacksmuster verletzten haben soll. Die Jury hatte jedoch einige vom Gericht vorgesehene Fragen gar nicht untersucht. (ck)