Atomausstieg: Bundesregierung beschließt finanziellen Ausgleich für AKW-Betreiber

Die Bundesregierung hat nun die Entschädigung für Vattenfall und RWE für den Atomausstieg in die Wege geleitet.

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Atomausstieg: Bundesregierung beschließt finanziellen Ausgleich für AKW-Betreiber

AKW Emsland

(Bild: RWE)

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Die Entschädigung für AKW-Betreiber für den Atomausstieg ist nun in ein Gesetz gegossen, das die Bundesregierung am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Damit vollzieht sie Anforderungen, die aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2016 hervorgehen. Es hatte den nach dem Super-GAU von Fukushima am 11. März 2011 beschlossenen Atomausstieg für verfassungsgemäß erklärt, aber den betroffenen Unternehmen RWE und Vattenfall eine "angemessene" Entschädigung zugestanden. Das Gesetz geht nun dem Bundestag zu. Die Gesamtforderungen der AKW-Betreiber wurden nie beziffert, schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.

Nach der Bundestagswahl 2009 entschied sich die neue, schwarz-gelbe Bundesregierung für ein verändertes Energiekonzept, das die Atomkraft noch für einen längeren Zeitraum als "Brückentechnologie" nutzen sollte. Mit der 11. AtG-Novelle wurden allen AKW zusätzliche Reststrommengen zugeteilt, so sollten die Laufzeiten der deutschen AKW um durchschnittlich zwölf Jahre verlängert werden. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hatte der Bundestag parteiübergreifend beschlossen, die kurz zuvor verabschiedete Laufzeitverlängerung zurückzunehmen und deren Betrieb zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember 2022 zu befristen.

Die zuständige Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte nun, der Gesetzentwurf gewährleiste, "dass der im Jahr 2011 eingeleitete beschleunigte Atomausstieg konsequent und im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes fortgesetzt wird". Jedes Atomkraftwerk behalte sein bisheriges gesetzlich festgelegtes Abschaltdatum. Spätestens Ende 2022 werde die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland enden.

Drei AKW sind noch in Deutschland in Betrieb (7 Bilder)

Seit März 1984 ist Block C des AKW im bayerischen Gundremmingen in Betrieb. Block A war von 1967 bis 1977 in Betrieb. Der 1984 ans Netz gegangene Block B wurde am 31. Dezember 2017 abgeschaltet, Block C – ebenfalls 1984 in Betrieb genommen – folgte Ende 2021. (Bild: kkw-gundremmingen.de)

(anw)