BKA-Dunkelfeldstudie: Zahl der Opfer bei Cybercrime am höchsten

Bundesinnenministerin Faeser stellt die Ergebnisse einer Studie des Bundeskriminalamts vor. Gegen Cybercrime soll die Speicherung von IP-Adressen helfen.

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(Bild: Dmitry Demidovich/Shutterstock.com)

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Die Zahl der Opfer von Cyberkriminalität ist im Vergleich zu anderen Straftaten bei der Cyberkriminalität am höchsten: Etwa 14 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren ist Opfer dieser Form von Kriminalität geworden, davon haben lediglich 18 Prozent der Betroffenen Anzeige erstattet. Vor allem der Missbrauch persönlicher Daten sowie Waren- und Dienstleistungsbetrug im Internet kommen in diesem Bereich besonders häufig vor, wie aus der Dunkelfeldstudie "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020 (SKiD)" hervorgeht, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.

Die Studie gibt auch Aufschluss über die Anzahl der nicht zur Anzeige gebrachten Straftaten und erfasst unter anderem Informationen zur Opfererfahrung und Anzeigeverhalten. Die Zahl der offiziell bei der Polizei eingegangen Fälle – die Hellfeldstatistik – liegt im Bereich der Cyberkriminalität 2021 bei 146.363 erfassten Fällen, wie die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt.

Cyberkriminalität auf Platz 1 der erhobenen Delikte

(Bild: Bundeskriminalamt)

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) handelt es sich mit SKiD um die bislang größte Dunkelfeldstudie in Deutschland. Diese wurde vom BKA und weiteren beteiligten Landeskriminalämtern entwickelt. In Deutschland lebende Personen ab 16 Jahren bildeten die Grundgesamtheit der Studie, aus der zufällig ausgewählt wurde. Von 122.700 zur Befragung eingeladenen Personen nahmen 46.813 Personen teil und füllten entweder einen Online- oder Papierfragebogen aus. Die Befragung ist als Querschnittsuntersuchung konzipiert und soll alle zwei Jahre wiederholt werden.

Um Cyberkriminalität besser zu bekämpfen und das BKA mit verschiedenen Maßnahmen zu stärken, hatte Faeser im Juli 2022 ihre Cybersicherheitsagenda vorgestellt. "Der Austausch von Erkenntnissen, Kompetenzen und Werkzeugen zwischen Polizeidienststellen des Bundes und der Länder" soll weiter gestärkt werden, so Faeser. Da Cyberkriminalität nicht vor Ländergrenzen halt mache, müsse die "internationale Zusammenarbeit des BKAs" weiter ausgebaut werden. Ermittlungsbehörden würden laut Faeser entsprechende Befugnisse benötigen. "Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung zur deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich entschieden: IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität zu bekämpfen", so Faeser.

Besonders wichtig sei Faeser die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Demnach würden derzeit täglich 49 Kinder in Deutschland zum Opfer dieser Gewaltform. Für den "maximalen Ermittlungsdruck" fordert sie die Speicherung von IP-Adressen. Das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren zum Einfrieren von Verkehrsdaten im Verdachtsfall könne "in bestimmten Fällen eine Ergänzung sein" – etwa bei der Speicherung von Standortdaten in ausgewählten Fällen. Einen Ersatz für die Speicherung von IP-Adressen stelle das Quick-Freeze-Verfahren allerdings nicht dar.

Daher arbeite man an einer CSA-Richtlinie (Cybersecurity Act) "mit Hochdruck". Es sollen "europäische Instrumente" geschaffen werden, um Online-Plattformen zur Verantwortung ziehen zu können, damit kinderpornografische Inhalte entdeckt und gelöscht werden können. Dafür ist ein EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch geplant, bei dem Opfer auch Auskünfte über den Stand ihres Verfahrens erhalten. Details zur Umsetzung des Zentrums nannte Faeser nicht. Gleichzeitig betonte Faeser, dass ihr die "rechtsstaatliche Balance" wichtig sei. Daher lehne sie die anlasslose Kontrolle verschlüsselter privater Kommunikation ab. Dies halte sie nicht vereinbar mit den Freiheitsrechten. Die Initiative der Europäischen Kommission hingegen begrüßt sie und will "ressortübergreifend an einer einheitlichen deutschen Auffassung dazu" arbeiten.

(mack)