Bund plant "Netz des Vertrauens" auf IPv6-Basis

Mit dem elektronischen Personalausweis erhalten Bundesbürger zukünftig einen festen, ausschließlich zu nutzenden Adressbereich für IPv6. Das kommende Internet-Protokoll soll dadurch die Verbrechensaufklärung erleichtern und den Netzmissbrauch eindämmen.

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Von
  • Christian Schmidt

Das Bundeswirtschafts- und das Bundesinnenministerium haben eine gemeinsame Gesetzesinitiative beschlossen, die Funktion des kommenden, elektronisch auslesbaren Personalausweises zu erweitern. Für "vertrauensvolles Handeln im Internet" soll jeder Bundesbürger ein persönliches öffentliches IPv6-Netz erhalten, dessen Adressbereich eindeutig mit der Nummer des E-Personalausweises gekoppelt ist. Dieses kostenlos und auf Lebenszeit zugeteilte Netz sollen die Bürger ab einem noch nicht festgelegten Stichtag verpflichtend und ausnahmslos benutzen. Man wartet offenbar nur noch eine ausreichende Durchdringung der Internet-Infrastruktur mit dem neuen Protokoll ab. Damit entfiele für Provider und Arbeitgeber das Bereithalten eigener Adressbereiche, und dank Mobile IP können die Bürger eigene Adressen vom Handy über das Heimnetz bis zum Arbeitsplatz benutzen.

Der E-Personalausweis soll in einer späteren Ausbaustufe darüber hinaus die vertrauenswürdigen Schlüssel für IPSecv6 enthalten und damit eine sichere und verbindliche Kommunikation zwischen Behörden, Bürgern sowie ausgewählten Medienpartnern sicherstellen. Ein auf diese Weise personalisiertes IPv6 wird nach Ansicht der beteiligten Ministerien die Onlinekriminalität weiter eindämmen. Wenn ein Bürger etwa über seine persönliche IP-Adresse auf ein unregistriertes Onlinekonto zugreift, kann es bereits eine Prüfmeldung ans zuständige Finanzamt geben, noch bevor etwa eine Überweisung erfolgt. Solche Kontrollmeldungen obliegen der Bundesnetzagentur, die zukünftig den deutschen Bürgeradressraum verwalten soll.

Auch auf die Jugendkriminalitätsrate sollen sich die persönlichen IP-Adressen senkend auswirken. So wird das anonyme Tauschen urheberrechtlich geschützter Werke dadurch vollständig verhindert. Wenn Jugendliche illegale Internetdienste einsetzen, könnte die Bundesnetzagentur zukünftig ein Internetverbot aussprechen. Den verbindlichen Bürgeradressraum sehen das Wirtschafts- und das Innenministerium als Meilenstein für den Standort Deutschland und Vorbild für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum an. Das persönliche IPv6-Netz soll den Schutz seiner Benutzer vor Internetkriminalität auf ein ganz neues Niveau heben. (Christian Schmidt) / (un)