Bundesregierung hält Zusage für Recht auf schnelleres Internet nicht

Mitte 2023 wollte die Regierung die Mindestbandbreite im Download von 10 MBit/s auf mindestens 15 MBit/s erhöhen. Doch die Evaluierung braucht noch einige Zeit.

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Blaues Schild mit weißer Schrift bewirbt "H Speed nternet Access" - bei den weiteren Angaben auf dem Schild fehlen wesentlich mehr Buchstaben

Gibt's nicht überall.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Die Mindestbandbreite für Internetzugänge in Deutschland werde Mitte 2023 angehoben, im Downstream von 10 auf mindestens 15 Mbit/s, im Upstream von derzeit 1,7 Mbit/s auf ebenfalls einen höheren Wert. Das hat die Bundesregierung im Juni 2022 versprochen. Im Gegenzug verabschiedete der Bundesrat den umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für eine Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV). Allein, die Regierung hat ihr Versprechen nicht gehalten.

Die entsprechende Novelle der TKMV zur Einlösung des gegebenen Versprechens wird wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen. Die Bundesnetzagentur hat zwar "verschiedene Gutachten" ausgeschrieben, die für eine vorab nötige Evaluierung der noch recht jungen Verordnung erforderlich sind. Finale Resultate liegen aber immer noch nicht vor. "Die Evaluierung und rechtssichere Anpassung der TKMV ist nur auf der Basis einer soliden empirischen Grundlage möglich", betont die Bundesregierung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. "Hierfür müssen die Ergebnisse der derzeit noch laufenden Gutachten zu möglichen weiteren Qualitätsparametern, zur Ermittlung einer haushaltsscharfen Datenbasis, zum Nutzungsverhalten in Mehrpersonenhaushalten und zu geeigneten Übertragungstechnologien abgewartet und ausgewertet werden." Schon im Frühjahr haben sich die Zeitnöte abgezeichnet.

Das Bundesdigitalministerium räumt ein, dass schon die Umsetzung des bisherigen Anspruchs auf schnelles Internet für heftige Auseinandersetzungen sorgt und Verbraucher davon bislang nicht profitiert haben. Zum 30. Juni 2023 befanden sich laut Anfragebeantwortung 1502 Bürgerbeschwerden in Bearbeitung. In zwölf Fällen hat die Regulierungsbehörde tatsächlich Unterversorgung festgestellt, die insgesamt 29 Flurstücke betreffen.

Einer der zwölf Fälle wird inzwischen mit Mobilfunk ausreichend versorgt, die übrigen elf Beschwerdeführer darben noch. Davon betreffen zehn Niedersachsen und einer Nordrhein-Westfalen – allesamt Neubauten. In keinem der ursprünglich zwölf Vorgänge habe sich ein Netzbetreiber dazu bereit erklärt, einen Anschluss mit den Mindestbandbreiten zu legen. Bislang hat die Regulierungsbehörde auch noch keinem Telekommunikationsanbieter eine einschlägige Verpflichtung auferlegt. Eigentlich müsste dies spätestens binnen vierer Monate erfolgen.

Die Verfahren, in denen Unterversorgung festgestellt worden ist, "werden zügig fortgeführt", sichert die Regierung zu. Gegen alle bisherigen Erlasse hätten Telekommunikationsunternehmen aber Klage erhoben: Sie "sind derzeit streitbefangen". Wegen der Verzögerungen gebe es bereits sieben Beschwerden von Endnutzern. Für die Bearbeitung von Eingaben und der Durchsetzung von Mindestansprüchen im Rahmen der TKMV stünden der Bundesnetzagentur 22 Stellen zur Verfügung, von denen derzeit nur 15 besetzt seien.

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(ds)