Call-by-Call und Preselection: Anbieter und Telekom verlängern Vereinbarung

Telekom und der Verband VATM haben ihr Abkommen über die Schaltung von günstigen Vorwahltarifen verlängert. Die lohnen sich etwa bei Auslandsgesprächen.

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(Bild: Aripai Leangphet/Shutterstock.com)

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Die Anbieter von günstigen Vorwahlnummern für Festnetztelefonate und die Deutsche Telekom haben ihre Vereinbarung über die Schaltung und Abrechnung solcher Verbindungen um zwei weitere Jahre bis Ende 2024 verlängert. Damit bleibt Festnetzkunden der Telekom die Möglichkeit erhalten, die Tarife anderer Anbieter gesprächsweise (Call-by-Call) oder fest voreingestellt (Preselection) zu nutzen. Das teilten die Telekom und der Branchenverband VATM am Freitag mit.

1998 wurde die Telekom mit der Marktöffnung verpflichtet, Call-by-Call und Preselection anzubieten. 2019 ist diese gesetzliche Vorgabe ausgelaufen, seither besteht das Angebot auf Grundlage der Vereinbarung mit dem VATM. "Solange Call-by-Call und Preselection im Markt nachgefragt werden und diese für uns wirtschaftlich umsetzbar sind, ermöglichen wir gerne weiterhin die vorhandene Angebotsvielfalt", sagt Telekom-Manager Pascal Koppetsch.

Die Nachfrage ist zwar noch vorhanden, aber auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Laut dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur wurden 2021 insgesamt 102 Milliarden Gesprächsminuten über das Festnetz vermittelt, davon rund 50 Milliarden Minuten über Wettbewerber der Telekom. Nur knapp 2 Milliarden Minuten davon wurden per Call-by-Call oder Preselection abgerechnet. 2010 waren das noch 15 von 92 Milliarden Minuten bei einem Gesamtgesprächsaufkommen von 193 Milliarden Minuten.

Doch kann sich eine Betreibervorwahl, die mit 010 beginnen, etwa bei Gesprächen ins Ausland oder in Mobilfunknetze immer noch lohnen. "In vielen Bereichen – etwa bei Auslandsgesprächen – stellt Call by Call ein für alle Verbraucherinnen und Verbraucher wichtiges Preiskorrektiv dar", betont VATM-Chef Jürgen Grützner gegenüber heise online. "Bündelangebote müssen so noch immer Transparenz und Wettbewerb fürchten und davon profitieren auch die vielen Nutzer dieser Angebote bis heute."

Call-by-Call und Preselection gibt es seit der Anfangszeit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland. Mit der Aufhebung des Fernsprechmonopols der Deutschen Telekom 1998 sollten deren Kunden auch Tarife von Wettbewerbern nutzen können. Die Telekom wehrte sich nach Kräften gegen die Auflage, die Gebühren der Wettbewerber mit der eigenen Rechnung einzuziehen. Doch auch bei den neuen Anbietern lief es nicht immer rund, weil sie etwa ihre Kapazitäten falsch kalkuliert hatten.

(vbr)