Cookie-Banner: Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Google

Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstößt Google mit seinem Design für die Cookie-Banner gegen "nationale Regelungen und EU-Vorgaben".

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(Bild: Datenschutz-Stockfoto/Shutterstock.com)

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Googles wegen angeblich intransparenter Cookie-Banner. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist es "oft mühsam" einzustellen, welche persönlichen Informationen verarbeitet werden. "Dark Patterns" würden Verbraucher dazu bringen, viele ihrer Daten preiszugeben.

Während Cookies sich mit nur einem Klick annehmen lassen, sind mehrere Klicks erforderlich, um Cookies abzulehnen. So müssen Nutzer erst auf eine zweite Ebene des Banners wechseln und dann mindestens drei Cookie-Kategorien einzeln ablehnen. Erst dann übernimmt Google die Einstellungen. Mit diesem auch "Dark Patterns" genannten Design verstößt Google der Verbraucherzentrale zufolge gegen nationale Datenschutz-Regelungen aus dem im Dezember 2021 in Kraft getretenen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie geltendes EU-Recht.

Immer wieder steht Google wegen seiner Cookie-Banner in der Kritik. Nachdem Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs einen "Alles ablehnen"-Button für Cookie-Banner gefordert hat, teilte der Konzern ihm mit, Änderungen an dem Banner vornehmen zu wollen. Google sei damit beschäftigt, in der Europäischen Union, der Schweiz und Großbritannien einen "Alles ablehnen"-Button zu etablieren. Google habe eine "schriftliche Zusage" gegeben, den Button in naher Zukunft zu programmieren. Viele seien von den Cookie-Bannern genervt und erteilten darum ihre Zustimmung.

Seit Mitte März 2022 gelten in der EU offizielle Vorgaben zur Vermeidung von "Dark Patterns" bei der Gestaltung und dem Umgang mit Social Media. Mit den neuen Richtlinien will der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhindern. Die Richtlinien enthalten praktische Empfehlungen für Designer und Nutzer der Plattformen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beurteilte dies als "positive Entwicklung", da das Ausspionieren der Daten in Europa kein Geschäftsmodell sein dürfe.

Anfang des Jahres hatte die französische Datenschutzbehörde Google Irland aufgrund der "Nichteinhaltung der französischen Rechtsvorschriften" zu einer Millionenstrafe verurteilt. In Frankreich war die Frist für Webseiten und mobile Anwendungen zur Einhaltung neuer Cookie-Vorschriften bereits im Frühjahr 2021 abgelaufen. Nicht nur die französische, auch die belgische Datenschutzbehörde hatte den Standard für Cookie-Banner im Februar für rechtswidrig befunden.

(mack)