Diffamierendes Suchergebnis: Google muss Kanadier 500.000 Dollar zahlen

Ein kanadischer Geschäftsmann bekommt 500.000 Dollar von Google, weil ein diffamierender Link nicht aus der Suchmaschine entfernt wurde.

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Weil Google einen Link auf einen diffamierenden Blog-Post nicht aus seinen Suchergebnissen entfernt hat, hat ein kanadisches Gericht einem Geschäftsmann 500.000 kanadische Dollar zugesprochen. Google muss die Summe zahlen, weil sich das Unternehmen geweigert hatte, den Link konsequent aus den Ergebnissen der Websuche zu streichen.

Das Urteil hat der Quebec Supreme Court bereits am 28. März gefällt, nun hat das US-Technikmagazin Ars Technica über den Fall berichtet. Der kanadische Geschäftsmann aus Montreal ist demnach 2007 auf einen diffamierenden Blog-Eintrag der Webseite RipOffReport gestoßen, nachdem mehrere Geschäftspartner grundlos den Kontakt mit ihm beendet hatten. In dem Post wurde der vom Gericht anonym behandelten Person unter anderem fälschlicherweise Pädophilie unterstellt.

Laut kanadischem Recht konnte der Geschäftsmann den eigentlichen Post nicht mehr entfernen lassen, weil seine Veröffentlichung über ein Jahr in der Vergangenheit lag. Er versuchte stattdessen, seine Sichtbarkeit zu reduzieren, indem er Google kontaktierte und das Löschen des Beitrags aus den Suchergebnissen forderte.

Google sei dieser Forderung aber nicht konsequent nachgekommen: Der Link sei zwar zwischendurch aus den Suchergebnissen verschwunden, dann aber wieder aufgetaucht. Der Geschäftsmann entschied sich schließlich zur Klage und forderte 6 Millionen kanadische Dollar an Schadensersatz.

Der diffamierende Inhalt des Posts habe dem Geschäftsmann großen Schaden zugefügt: Er habe nicht nur das Geschäft des Kanadiers geschädigt, sondern auch seine Familienbeziehung belastet. Sein Sohn habe sich von ihm distanzieren müssen, um selbst Karriere machen zu können, rekonstruiert das kanadische Gericht den Fall in der Urteilsbegründung. Den Versuch, Google zum Löschen der Inhalte zu bewegen, vergleicht der zuständige Richter mit einem "Albtraum".

Der Geschäftsmann sei "hilflos" gewesen und eine "dunkle Odyssee" durchlaufen. Google, das sich gegenüber Ars Technica nicht zu dem Fall äußern wollte, habe die Ansicht vertreten, juristisch nicht zur Sperre der beanstandeten Links verpflichtet gewesen zu sein. Das Unternehmen muss Links auf den diffamierenden Post nach dem Urteil (Az. 2023 QCCS 1167) aus den Suchergebnissen in Quebec streichen.

In der Europäischen Union räumt die DSGVO die Möglichkeit ein, Links von Suchmaschinen unter verschiedenen Umständen löschen zu lassen. Dieses "Recht auf Vergessenwerden", das eigentlich "Recht auf Löschung" heißt, ist in Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung verankert. Suchmaschinen müssen demnach Links zu Informationen entfernen ("auslisten"), wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass die in dem Beitrag enthaltenen Informationen falsch sind. Google bietet ein Formular an, über das EU-Bürger die Auslistung von Inhalten beantragen können.

(dahe)