Digitalministerium: Neue Kampfansage an "störende" Cookie-Banner

Wer einen "anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung" nutzt, soll laut einem überarbeiteten Verordnungsentwurf ein Jahr lang Ruhe haben vor Abklick-Arien.

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(Bild: Photoroyalty/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht einen neuen Anlauf, um die Flut an Cookie-Bannern im Web einzudämmen. Anbieter von Telemedien, die Cookies einsetzen und darüber persönliche Daten verarbeiten wollen, müssen die Nutzer oft im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Inanspruchnahme ihres Dienstes nach ihrer Einwilligung fragen. Ist das Plazet einmal erfolgt und dokumentiert, sollen die User aber – ohne andere Voreinstellung – künftig mindestens ein Jahr lang nicht mehr durch eine entsprechende Abfrage durch die Vorschaltbanner behelligt werden.

Dies sieht der überarbeitete Referentenentwurf für eine "Einwilligungsverwaltungsverordnung" vor, den das Haus von Minister Volker Wissing (FDP) interessierten Fachkreisen und Wirtschaftsverbänden bis 14. Juli zur Konsultation gestellt hat. Einen ersten Aufschlag dazu machte das Ressort bereits im August, verfolgte diesen aber monatelang nicht weiter. Diesmal soll es aber ernst werden mit dem Vorhaben, dem letztlich auch der Bundesrat noch zustimmen müsste. Nach Informationen des Fachdiensts Tagesspiegel Background sind die neuen Formulierungen innerhalb der Bundesregierung bereits grundsätzlich abgestimmt.

Kern der Initiative ist es nach wie vor, die rechtlichen Details für Dienste zur Einwilligungsverwaltung auf Basis des Gesetzes zum Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) abzustecken. Die nutzerfreundlichen und wettbewerbskonformen Angebote sollen es dem Endnutzer ermöglichen, ein den Anforderungen der DSGVO entsprechendes Opt-in in das Speichern und den Zugriff auf Informationen auf seiner Endeinrichtung gegenüber Telemedienanbietern in einfacher Weise zu erklären oder abzulehnen und zu verwalten. In diesem Fall sei es für die Anbieter dann nicht mehr nötig, User "durch die Einblendung eines Cookie-Einwilligungs-Banner stören zu müssen".

"Bei der erstmaligen Inanspruchnahme des Telemediendienstes speichert der anerkannte Dienst zur Einwilligungsverwaltung, ob der Endnutzer eine angefragte Einwilligung erteilt oder abgelehnt hat", erläutert das BMDV das grundsätzliche Verfahren. "Die gespeicherten Entscheidungen werden dem Anbieter von Telemedien bei erneuter Inanspruchnahme seines Dienstes übermittelt." Zugleich ist nun vorgesehen: "Eine Aufforderung zur Überprüfung der Einstellungen durch den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung" soll" frühestens nach einem Jahr erfolgen" dürfen, "wenn der Endnutzer nicht eine andere Einstellung hierzu vorgesehen hat" und er seine Vorgaben ständig einsehen sowie gegebenenfalls ändern kann.

Im vorausgegangenen Entwurf sollten die User noch "nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens aber nach sechs Monaten" angehalten werden, ihre Einstellungen zu überprüfen. Der Zeitraum wird dem neuen Plan nach also verdoppelt. Ein erneutes Opt-in wird demnach aber auch nötig, sofern der Anbieter relevante "Zugriffs- und Speichervorgänge" geändert hat.

Mit dem Papier aus dem vorigen Jahr wollte das BMDV Zustimmungsbanner fürs Nachverfolgen von Nutzeraktivitäten durch Tracking zulässig erklären, wie sie Medienseiten wie heise online oder Spiegel.de als Alternative zu einem kostenpflichtigen Alternativangebot verwenden. Der Telemedienanbieter sollte Anwender darauf hinweisen können, dass die Bereitstellung von Inhalten "ganz oder teilweise durch Werbung finanziert wird", hieß es damals. Dies mache den Gebrauch von Cookies "für diese Zwecke notwendig".

Diese Passagen fehlen jetzt. Für den Einsatz vieler Cookies zu Reichweitenmessungen, zum Tracking oder zur Auslieferung von Werbung, die für die Geschäftsmodelle der Anbieter von Telemedien wesentlich seien, benötigen diese "die Einwilligung im jeweiligen Einzelfall", schreibt das Ministerium nur noch. Eine transparente Verwaltung der Endnutzerentscheidungen stärke hier "die Informiertheit und Überprüfbarkeit auch im Hinblick auf die Folgen wie die Personalisierung". So könne generell "ein zukunftsfähiges Verfahren für die Einholung von Einwilligungen in Cookies abgebildet werden". Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern haben inzwischen ihrerseits "Pur-Abo-Modelle" grundsätzlich freigegeben.

Die Anerkennung durch eine zuständige Stelle soll für die Endnutzer und Anbieter von Telemedien einen Anreiz bieten, "solche Dienste zur Einwilligungsverwaltung zu nutzen und das Vertrauen in ein rechtssicheres Verfahren stärken", setzt das BMDV auf Freiwilligkeit. Anerkannte Services könnten kommerziell sein und etwa von den gleichen Dienstleistern angeboten werden, "die das Consent-Management für Telemedienanbieter konfigurieren". Das BMDV ist laut einem Anschreiben zu der Konsultation "besonders daran interessiert, mit welchem Aufwand die beteiligten Kreise – insbesondere potenzielle Anbieter von anerkannten Diensten – bei der Umsetzung der an sie gerichteten Anforderungen rechnen" und ob der Ansatz marktgerecht sei.

Der Ansatz, für bestimmte Zugriffskategorien oder Gruppen von Inhalteanbietern generelle Einwilligungen oder Ablehnungen erklären zu können, ist ebenfalls verschwunden. Ergänzt hat das Ressort die Klausel für Anbieter und Hersteller von Browsern. Solche "Software zum Darstellen und Abrufen von Informationen aus dem Internet" soll grundsätzlich so bereitgestellt werden, dass sie die Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung erlaubt. Auf bisherige "Do not Track"-Einstellungen geht das BMDV nach wie vor nicht ein.

Anbieter einschlägiger Services müssen es Anwendern ermöglichen, gespeicherte Informationen in gängige Dateiformate zu exportieren, zu speichern oder auszudrucken. Dies soll einen Wechsel zu anderen Plattformen erleichtern. Einstellungen sind der Skizze nach generell in einer für den Endnutzer zugänglichen Weise zu dokumentieren, während die Anforderungen dazu beim vorigen Mal detaillierter waren. Auch die EU-Kommission sondiert parallel freiwillige Maßnahmen gegen die "Cookie-Müdigkeit".

Update

Formulierungen im ersten Absatz konkretisiert.

(olb)