Gegen Obsoleszenz: EU-Parlament beschließt Richtlinie für mehr Verbraucherrechte

Mit einer neuen Richtlinie soll es Herstellern unter anderem verboten werden, die Produktlebensdauer von vornherein zu begrenzen.

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(Bild: Morten B/Shutterstock.com)

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In Europa soll es künftig verboten sein, Produkte mit Konstruktionsmerkmalen zu versehen, die deren Lebensdauer einschränken. Diese Vorschrift zur "geplanten Obsoleszenz" enthält eine "Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherrechten im ökologischen Wandel", die das Europaparlament am Donnerstag mit großer Mehrheit verabschiedet hat. Der vom Parlament überarbeitete Richtlinienvorschlag der EU-Kommission geht nun in die Verhandlung mit den EU-Mitgliedsländern im Rat.

Hersteller sollen laut der Richtlinie nicht Funktionen ihrer Produkte einschränken dürfen, wenn sie mit Ersatzteilen, Zubehör oder Materialien anderer Unternehmen verwendet werden. Das betrifft zum Beispiel Druckerpatronen, die nicht vom Druckerhersteller selbst angeboten werden. Ebenso soll die Vermarktung intelligenter Geräte verboten werden, deren Funktionen beschränkt werden, wenn Ladegeräte oder Ersatzteile verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller stammen.

Als eines der Merkmale, die die Haltbarkeit eines Produkts beschränken kann, wird in dem Richtlinienentwurf (PDF) Software erwähnt, "die die Funktionalität der Ware nach einem bestimmten Zeitraum stoppt oder herabstuft". Die Kundschaft soll darüber informiert werden, wie lange kostenfreie Software-Aktualisierungen verfügbar sein werden. Die Richtlinie schreibt weiter vor, dass die Kundschaft vor dem Kauf über mögliche Reparatureinschränkungen informiert wird, damit sie sich für haltbarere und besser reparierbare Produkte entscheiden kann.

Hochwertige Produkte könnten hervorgehoben werden, indem sie mit einem neuen Garantiezeichen versehen werden, in dem auch die Dauer möglicher Garantieverlängerungen angegeben wird. So könnten Unternehmen dazu bewogen werden, stärker auf Haltbarkeit zu setzen, meinen die EU-Parlamentarier.

Die Richtlinie soll auch dafür sorgen, dass für Produkte nicht mit irreführenden Aussagen zu ihrer angeblichen Umweltverträglichkeit geworben wird. Allgemeine umweltbezogene Angaben wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "öko" sollen künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn diese Merkmale detailliert nachgewiesen werden. Außerdem sollen Umweltaussagen verboten werden, die ausschließlich auf der Grundlage von Emissionsausgleichssystemen getroffen werden. Geworben werden dürfte künftig auch nicht mehr mit Behauptungen über das gesamte Produkt, die nur auf einen Teil zutreffen.

"In Zukunft zieht die Industrie keinen Nutzen mehr daraus, dass sie Konsumwaren herstellt, die kurz nach Ablauf der Garantiezeit nicht mehr funktionieren", erklärte die kroatische Berichterstatterin Biljana Borzan (S&D) nach der Abstimmung. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in klarer Form über Reparaturmöglichkeiten und -kosten informiert werden."

Die vorgeschlagene Richtlinie gehört zum ersten Paket zur Kreislaufwirtschaft. Dazu gehört die Ökodesign-Verordnung und die Bauprodukteverordnung.

(anw)