Glasfaser-Ausbau: Welche Miete darf die Telekom für Leerrohre verlangen?

Mitte 2022 verpflichtete die Bundesnetzagentur die Telekom grundsätzlich, ihre Leerrohre Wettbewerbern für Glasfaseranschlüsse zu öffnen. Nun geht es ums Geld.

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Bündel verschiedenfarbiger Kunststoffrohre für die Verlegung von Glasfaser.

In solche Kunststoffrohre werden Glasfasern "geschossen".

(Bild: heise online/vbr)

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Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch einen Entwurf der Mietkosten für Leerrohre und andere baulicher Anlagen der Telekom veröffentlicht. Die Regulierungsbehörde beziffert darin die Entgelte, die Wettbewerber für die Nutzung von Kabelkanälen und oberirdischen Trägern der Telekom zwischen Verteilerkasten und den Häusern zahlen sollen.

Diese liegen zum Teil erheblich unter den Vorstellungen der Telekom. Laut der Regulierungsbehörde liegen die nun vorgeschlagenen Entgelte je nach Rohrkategorie zwischen 30 und 89 Prozent unter dem Vorschlag des Bonner Konzerns. Der Bonner Konzern wendet ein, das widerspreche dem Ziel, Investitionen vor allem in die teuren Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Rohren durch angemessene Entgelte zu unterstützen.

Prinzipiell hatte die Netzagentur die Telekom schon Mitte 2022 verpflichtet, ihre Leerrohre der Konkurrenz für Glasfaseranschlüsse zu öffnen. Sie beruft sich dabei etwa auf das im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte Recht auf offenen Netzzugang ("Open Access"). Demnach müssen vor allem Netzbetreiber, die für den Breitbandausbau staatliche Fördermittel genutzt haben, grundsätzlich alle Arten von aktiven und passiven Zugangsprodukten für Wettbewerber zu fairen und angemessenen Bedingungen bereithalten. Dies gilt laut dem Regulierer auch, wenn die Telekom nur vergleichsweise "dünne" Rohre verlegt hat.

Heftig umkämpft war aber die Frage nach der angemessenen Höhe des Mietzinses für die freien Kapazitäten. Dabei sollten insbesondere auch Anreize für den Glasfaserausbau erhalten bleiben. Die Telekom-Vorschläge kamen bei großen Wettbewerbern wie Vodafone nicht gut an, von "Mondpreisen" war die Rede. Die Telekom hielt dagegen, die Konkurrenz wolle ihre Glasfaser zu Spottpreisen in die Rohre der Telekom schieben.

Betroffene Unternehmen können bis zum 10. Mai Stellung zu dem Entwurf nehmen. Man habe die Entgeltansätze sorgfältig geprüft, versicherte nun der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Mit dem Entwurf wahre die Behörde die berechtigten Interessen der Telekom, ermögliche aber auch Wettbewerbern, "ihre Geschäftsmodelle zu realisieren".

Zuschläge auf die Kosten für mögliche Kundenverluste seien nur für diejenige Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom zum Zweck des Glasfaserausbaus in besonderem Maße investiere, heißt es von der Behörde. Das sei im Verteilnetz vom Kabelverzweiger (KVz) hin zum Kunden der Fall. Hier baue die Telekom selbst aktuell gerade erst Glasfaser aus. Das Hauptverteilernetz habe das Unternehmen dagegen schon im Zuge des Vectoring-Ausbaus weitgehend mit Glasfaser bestückt. Investitionen in diesem Bereich würden durch Berücksichtigung eines Verzinsungszuschlags für Glasfasernetze geschützt.

Für die Nutzung von Rohren im Hauptverteilernetz veranschlagt die Bundesnetzagentur je nach Querschnitt monatlich zwischen 5 und 26 Cent netto pro Meter. Im Verteilnetz ab dem KVz sollen abhängig von der Größe der Rohre pauschal zwischen 12,38 und 39,06 Euro netto pro Monat fällig werden. Dazu kommen verschiedene Einmalgebühren für die Bereitstellung und Bearbeitung.

Die teuersten Posten, die der Regulierer der Telekom genehmigen will, sind 498,58 Euro netto für die "Bereitstellung der oberirdischen Linie für das erste Mastfeld". Es folgt in der Betriebsphase die Auf- und Ablegung des Kundenkabels in diesem Bereich zur Wartung/Entstörung, wofür 344,37 Euro aufgerufen werden könnten.

Der Wettbewerberverband VATM bezeichnete das Vorhaben dagegen als wichtigen Schritt, um Investitionsanreize für die Herausforderer zu stärken "und die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser voranzutreiben". Jetzt sei entscheidend, dass der Zugang zum Leerrohnetz nach jahrelangen Verzögerungen auch endlich effektiv und zu fairen Bedingungen genutzt werden könne.

Dem Breitbandverband Breko zufolge fehlt noch ein abschließend genehmigtes "Standardangebot, sprich eine entsprechende Leistung" inklusive vertraglicher Bedingungen zur Nutzung. Bis dahin sei eine Debatte über konkrete Preispositionen hinfällig. Generell sehe er die Leerrohrzugangsverpflichtung kritisch.

(vbr)