Whistleblower: Bundesrat stimmt für Hinweisgeberschutz-Gesetz

Nachdem der Bundestag einem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zugestimmt hat, kann das Whistleblowerschutz-Gesetz in Kraft treten.

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Das Plenum des Bundesrats am Freitag.

(Bild: Deutscher Bundesrat)

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Der Bundesrat hat das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen einstimmig verabschiedet. Es kann nun in Kraft treten.

Am Donnerstag hatte der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition und CDU/CSU unter Enthaltung der Linken und Gegenstimmen der AfD dem Kompromiss mit dem Bundesrat zum Hinweisgeberschutz-Gesetz zugestimmt. Der Bundesrat hatte sich im Februar dieses Jahres gegen das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen" gesperrt. Daraufhin rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an, dieser erzielte am Dienstag dieser Woche einen Kompromiss.

Gegenüber der ursprünglich im Dezember 2022 vom Bundestag beschlossenen Fassung sollen externe und interne Meldestellen nicht mehr dazu verpflichtet sein, Meldekanäle so einzurichten, dass auch anonyme Meldungen abgegeben werden können. Anonyme Meldungen sollen aber weiterhin bearbeitet werden.

Hinweisgebende Personen sollen sich vorzugsweise an eine interne Meldestelle wenden, wenn "intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann" und keine Repressalien befürchtet werden. Das Bußgeld für Fälle, in denen eine Meldung behindert oder Repressalien ergriffen werden, soll nun maximal 50.000 Euro statt 100.000 betragen.

Mit dem Gesetz sollen Hinweisgeber, die in Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung auf Missstände aufmerksam machen, stärker vor Vergeltungen wie Kündigung oder anderen Benachteiligungen bewahrt werden. Solche gegen Whistleblower gerichtete Repressalien sind künftig verboten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit verspätet die EU-Whistleblowing-Richtlinie um. Die EU-Kommission hat wegen der Verzögerung bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Im Bundesrat wurde von Bayern an dem ursprünglichen Gesetzentwurf kritisiert, dass es weit über das hinausgehe, was europarechtlich verlangt und sinnvoll sei. "Es führt in wirtschaftlich ohnehin schweren Zeiten zu hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie gerade für kleine und mittlere Unternehmen", hatte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) vorgebracht.

Für den Verein Whistleblower-Netzwerk stellt der am Dienstag erzielte Kompromiss eine Verschlechterung im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf dar, da der Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden gestrichen worden sei. Das könne für Whistleblower gravierende Auswirkungen haben, heißt es in einer Mitteilung des Vereins. Auch werde nun nicht mehr, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, externer und interner Meldekanal als gleichrangig behandelt. Gleichrangige Meldewege würden anreizen zu "gut aufgestellten internen Hinweisgebersystemen" und einer Whistleblower-freundlichen Organisationskultur.

Der Verein bemängelt außerdem, dass anonyme Meldewege nicht mehr eingerichtet werden müssen. Dabei würden anonyme Meldekanäle es Whistleblowern ermöglichen, Vertrauen zur Anlaufstelle aufzubauen, bevor sie ihre Identität preisgeben, und sie so zu Meldungen ermutigen. Dieses Argument brachte auch die Linke Gesine Lötzsch am Donnerstag im Bundestag vor und meinte, ein "deutscher Edward Snowden" und ein "deutscher Julian Assange" wären durch das Gesetz nicht geschützt.

(anw)