Höchste Berliner Datenschutzbuße 2022: Online-Händler soll 525.000 Euro zahlen

Die Berliner Datenschutzbehörde hat 2022 Geldstrafen in Höhe von insgesamt 716.575 Euro verhängt. Sie leitete allein 18 Verfahren gegen Polizeibedienstete ein.

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(Bild: vchal/Shutterstock.com)

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269 Verwarnungen, sieben Warnungen und vier Anordnungen gegenüber privaten und öffentlichen Stellen hat die Berliner Datenschutzbehörde 2022 ausgesprochen. Dies geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht der unabhängigen Einrichtung hervor, den die neue Datenschutzbeauftragte der Hauptstadt, Meike Kamp, am Montag vorgestellt hat. Die Summe verhängter Bußgelder belief sich damit 2022 auf insgesamt 716.575 Euro – geradezu bescheiden im Vergleich zu der gerade in Irland ergangenen Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gegen Meta auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Das höchste Berliner Bußgeld hat 2022 mit 525.000 Euro nach einer zuvor ergangenen Verwarnung einen Online-Händler getroffen, dem Kamp einen Interessenkonflikt beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten unterstellt. Das Unternehmen, zu dem die Behörde aus rechtlichen Gründen noch keine Angaben machen kann, setzte laut dem Bericht einen internen Kontrolleur ein, der zugleich Geschäftsführer von zwei Dienstleistungsgesellschaften war. Diese fungierten als Auftragsverarbeiter für die "Tochtergesellschaft eines E-Commerce-Konzerns" mit dreistelligem Millionenumsatz. Die Aufgabe dürfen Kamp zufolge aber nicht Personen wahrnehmen, "die sich dadurch selbst überwachen würden". Die betroffene Firma hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.

Kamp erließ zudem Bußgelder etwa gegen eine Auskunftei, die 13 falsche Geburtsdaten zu einem Beschwerdeführer gespeichert hatte. Weitere Geldstrafen richteten sich gegen Corona-Testzentren und unbefugte Datenbankabfragen durch Beschäftigte von Jobcentern sowie Polizeibedienstete. Insgesamt leitete die Behörde im vorigen Jahr 18 Verfahren gegen Ordnungshüter ein. Sie sanktionierte mehrere Fälle, in denen Polizisten dienstlich erlangte Informationen etwa von einem Einbruchsopfer anschließend zu privaten Zwecken verwendeten. Kamps Vorgängerin Maja Smoltczyk hatte zuvor wiederholt Verstöße bei der Polizei rund um das IT-System Poliks gerügt.

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) kündigte gegenüber der Kontrolleurin an, vorerst auf das Durchsuchen von Handys etwa von Asylbewerbern zu verzichten. Das Auslesen mit einer Spezialsoftware solle "zeitnah eingestellt" werden, heißt es. Der hohe Aufwand bei der Sichtung der gewonnenen Daten stehe nicht im Verhältnis zum Erfolg der Maßnahmen. Auf den 120 Seiten kritisiert Kamp zudem etwa diverse Datenpannen bei Apps und Webdiensten sowie den Versand von Nachrichten durch Arztpraxen an "falsche Personen". 2022 wandten sich Privatpersonen in insgesamt 4445 Fällen mit einer Beschwerde oder einem Beratungsersuchen an die Aufsicht. Im Vorjahr waren es während der Hochzeit der Pandemiebekämpfung noch 5671 Eingaben. Die Zahl der gemeldeten Datenpannen ging ebenfalls leicht zurück auf 1068 Vorfälle. Schuld daran waren oft Angriffe mit Schadsoftware oder Schwachstellen.

(vbr)