IT-Prüfungen: Auszubildende wollen klagen

Die Flut der Vorwürfe gegen die Industrie- und Handelskammern wegen der teils abgesagten, teils für ungültig erklärten IT-Prüfungen reißt nicht ab.

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Von
  • Angela Meyer

Die Flut der Vorwürfe gegen die Industrie- und Handelskammern wegen der teils abgesagten, teils für ungültig erklärten IT-Prüfungen reißt nicht ab. Die Tatsache, dass einzelne Kammern wie Hannover und Mainfranken die Prüfung doch für gültig erklärten, hat die Stimmung bei den betroffenen Auszubildenden noch zusätzlich angeheizt.

Ein Teil der Auszubildenden im Bereich der IHK Bayreuth plant jetzt, eine Sammelklage einzureichen. Die Prüflinge in Bayern müssen die Prüfung am 21. Juni erneut ablegen. "Es kann nicht angehen, dass die wichtigste Prüfung im Leben eines Auszubildenden für rechtsungültig erklärt wird, nur weil eine Organisation wie die IHK beziehungsweise der für die Prüfungserstellung verantwortliche Ausschuss ZPA nicht in der Lage sind, die Prüfungsdaten geheim zu halten. An welcher Stelle die Informationen austraten, ist dabei gleichgültig", begründen die Klagewilligen ihr Vorhaben. Schließlich sei bereits bei der Zwischenprüfung eine undichte Stelle vermutet worden, gegen die man aber erst jetzt entsprechende Schritte eingeleitet hat.

In die gleiche Kerbe haut auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: "Diese für die Industrie- und Handelskammern äußerst peinliche Panne darf auf keinen Fall auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden", erklärte das für Bildungsfragen zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dorothea Müller. Gleichzeitig verwahrte sich die Gewerkschafterin entschieden gegen den Vorwurf einzelner Kammervertreter, dass es bei den Arbeitnehmervertretern von Prüfungsausschüssen "undichte" Stellen gebe. Müller kritisierte in diesem Zusammenhang auch grundsätzlich die ihrer Ansicht nach unzureichende Aufgabenerstellung und Prüfungsdurchführung der Industrie- und Handelskammern. Seit es diese neuen Berufe gebe, seien die Kammern nicht in der Lage, eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten. (anm)