In der Zwickmühle: Der richtige Vertrag für agile Softwareprojekte

Auch agile Projekte benötigen Verträge. Doch den richtigen Typ auszuwählen, ist schwer – denn agile Entwicklung lässt sich nicht direkt ins BGB-Korsett zwängen.

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Unterschrift, Signatur, Vertrag
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Verträge für professionelle Softwareprojekte sind essenziell – stoßen aber bei der agilen Entwicklung schnell an ihre Grenzen. So ist zum Beispiel bei Fragen der Gewährleistung das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den dort beschriebenen Vertragstypen die erste Referenz. Abbilden lassen sich agile Projekte mit Letzteren allerdings nicht.

Wie Tobias Haar, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT-Recht, erklärt, kommen zwei augenscheinlich völlig unterschiedliche Vertragstypen in Betracht: der Dienstvertrag und der Werkvertrag. Bei ersterem verpflichtet sich eine der Parteien zur Leistung von bestimmten Diensten, Letzterer sieht die Herstellung des versprochenen Werkes vor.

Allerdings muss bei einem Werkvertrag klar sein, um was es sich eigentlich handelt. Und agile Projekte beginnen häufig zu einem Zeitpunkt, an dem weder Vertrag noch Definition des Werks feststehen – und außerdem sollen die Entwickler ja flexibel auf die Bedürfnisse des Kunden reagieren können.

So bietet sich ein Werkvertrag in erster Linie dann an, wenn sich alle Funktionen der in Auftrag gegebenen Software vorab festlegen lassen. Wissen jedoch Auftraggeber und -nehmer nicht genau, was die Anforderungen sind, eignet sich dieser Vertragstyp weniger.

Also der Dienstvertrag? Bei ihm müssen die geleisteten Dienste zwar den Regeln von Wissenschaft und Technik entsprechen – doch anders als bei Werkverträgen gibt es hier keine Gewährleistung. Und kein Vertrag ist auch keine Lösung, was auch das Manifest für agile Softwareentwicklung betont.

Letztlich bietet es sich an, für unterschiedliche Phasen eines agilen Projekts unterschiedliche Verträge aufzusetzen: für die initiale Erstellung des Product Backlog beispielsweise einen Dienstvertrag, während einzelne Sprints werkvertraglichen Charakter haben.

Tipps zu diesen Phasen und ihren Verträgen finden sich in einem ausführlichen Artikel der neuen Juni-iX.

(fo)