Innenministerium weist Kürzungs-Vorwürfe bei Verwaltungsdigitalisierung zurück

Doch kein Sparen "am falschen Ende"? Das Innenministerium wehrt sich gegen Vorwürfe, Mittel für die Digitalisierung der Verwaltung zusammengestrichen zu haben.

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(Bild: NicoElNino/Shutterstock.com)

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Von
  • Falk Steiner

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat Berichte zurückgewiesen, denen zufolge im kommenden Jahr nur drei Millionen Euro für Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zur Verfügung stehen würden. Durch nicht verbrauchte Restmittel würde ein viel höherer Betrag zur Verfügung stehen. Statt der berichteten und formell im Haushaltsplan veranschlagten drei würden auch im kommenden Jahr somit ungefähr 300 Millionen Euro für die Verwaltungsdigitalisierung im Haushalt des BMI zur Verfügung stehen, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittag in Berlin. Damit seien die Mittel in vergleichbarer Höhe wie in diesem Jahr vorgesehen.

Dennoch müssten Länder, Kommunen und andere Ressorts selbst tätig werden: Die OZG-Gelder seien als Finanz-Booster von vornherein nur für einen begrenzten Zeitraum und bestimmte Aufgaben gedacht gewesen. In Zukunft sei die Verwaltungsdigitalisierung in jeweils eigener Kompetenz aus den eigenen Haushaltstiteln zu finanzieren.

Der Bund habe in den vergangenen Jahren massiv Bundesressorts und Länder unterstützt, allein den Ländern seien 1,35 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt worden. Seine eigenen Verpflichtungen habe der Bund erfüllt, Kernaufgaben wie die BundID seien mittlerweile abgeschlossen und funktionsfähig, so die Sprecherin: "Zentrale, für Bürgerinnen und Bürger wichtige Leistungen sind bereits jetzt online verfügbar." So seien etwa die Anträge für Wohngeld und Bürgergeld und die öffentliche Vergabe erfolgreich digitalisiert. Die noch fehlenden OZG-Leistungen des Bundes würden bis Ende 2023 zur Verfügung stehen und in den Regelbetrieb überführt.

Auch das Bundesdigitalministerium sieht die Aufgabenteilung als natürlichen und verabredeten Prozess an. Dass die weitere Verwaltungsdigitalisierung in Kompetenz der jeweils zuständigen Ressorts und Ebenen wie Länder und Kommunen übergehe, sei von vornherein so geplant und von der Regierung mit der 2022 beschlossenen Digitalstrategie im Bund auch verabredet gewesen. In der Vergangenheit sei es "nicht immer ein Problem des Geldes, sondern vielfach eine Frage der Kompetenz" gewesen, so der Sprecher des Digitalministeriums. Hier habe die Digitalstrategie klare Vorgaben gemacht.

Kritik an der zu geringen Ausstattung des Verwaltungsdigitalisierungspostens auf nur noch ein Prozent der bisherigen Mittel war in den vergangenen Tagen von Seiten der Wirtschaft, aus dem Bundestag und aus Expertenkreisen geäußert geworden. Als "Sparen am falschen Ende" hatte etwa Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die Pläne bezeichnet.

(axk)