Kurz vor Zwölf: Die Datenschutzerklärung für die Datenschutzgrundverordnung rüsten

Meist verfügen Unternehmen bereits über eine Datenschutzerklärung für ihre Nutzer. Doch am 25. Mai 2018 mit Inkrafttreten der EU-DSGVO veraltet sie. Verantwortliche finden in der aktuellen iX eine kostenlose Checkliste für den Stichtag.

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Die Zeit drängt: Wie Unternehmen ihre Datenschutzerklärung für die EU-DSGVO fit machen
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Nur noch wenig Zeit bleibt Unternehmen, um sich auf die ab dem 25. Mai 2018 geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vorzubereiten. Für die Informationspflicht zur Datenverarbeitung sollten alle Anbieter eine Datenschutzerklärung vorhalten – und obwohl bei vielen Unternehmen bereits eine solche zu finden ist, genügt sie bald in der Regel den neuen Vorgaben nicht mehr.

Da künftig große Konzerne, Mittelständler wie Freiberufler gleichsam den neuen Pflichten nachkommen müssen, stellt die iX in der aktuellen Ausgabe 1/2018 eine Checkliste für Betroffene samt erklärendem Artikel kostenfrei zur Verfügung. Er behandelt sowohl die Mindestangaben der Datenschutzerklärung wie auch die einzelfallbezogenen Informationspflichten.

Während sich die Datenschutzerklärung an den Nutzer der angebotenen Dienste richtet, stehen auch für die Administratoren hinter den Kulissen einige Änderungen an. Worauf sie in Bezug auf die DSGVO achten müssen, behandelt ein heise-Webinar am 30. Januar 2018, das auf die rechtlichen und technischen Auswirkungen eingeht.

Siehe dazu auch:

(fo)