LT-Extender eingestellt: Autodesk droht den Käufern

Die Entwicklung und der Vertrieb des Softwareprodukts, mit dem sich das CAD-Programm AutoCAD LT zu einer Vollversion AutoCAD aufbohren lässt, wurden nach einem gerichtlichen Vergleich eingestellt. Nun versucht Autodesk Druck auf die Käufer auszuüben.

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Von
  • Harald Vogel

Die Entwicklung und der Vertrieb des Softwareprodukts LT-Extender von TM-CAD, mit dem sich das CAD-Programm AutoCAD LT zu einer Vollversion AutoCAD aufbohren lässt, wurden jüngst eingestellt. Ursache ist ein vertraulicher gerichtlicher Vergleich zwischen dem Softwareentwickler Torsten Moses und Autodesk, durch den im Februar ein fünfjähriger Urheberrechtsstreit beendet wurde. In dem Vergleich soll Moses Urheberrechtsverletzungen zugegeben und Schadenersatz gezahlt haben.

Inzwischen wurde auch der Support für die Anwender eingestellt. Diese – ebenso wie die Händler, die LT-Extender im Angebot hatten – wurden inzwischen von Autodesk mit Web-Annoncen und E-Mails konfrontiert, die auf die Rechtswidrigkeit der Nutzung des LT-Extender hinweisen. Darin heißt es: Die Kunden sollen bis 30. April ein Antwortfax einsenden, in dem sie die Nutzung zugeben, die Beseitigung der Software bestätigen sowie ihre Bezugsquelle angeben. Durch ein rund 3600 Euro teures Crossgrade zur Vollversion AutoCAD nebst Subskription sollen sie sich laut Autodesk zusätzlich von ihrer in der Vergangenheit begangenen Schuld freikaufen – andernfalls drohen rechtliche Schritte. Mit der bloßen De-Installation will sich Autodesk auf Nachfrage nicht zufrieden geben.

Dem widersprechend kann IT-Strafrechtsexpertin Annette Marberth-Kubicki (Kiel) eine pauschale Kaufverpflichtung nicht erkennen. Während Autodesk durchaus Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und – bei geneigter Auslegung des frisch gezimmerten und im Herbst vergangenen Jahres in Kraft getretenen § 101 UrHG (Auskunftsanspruch bei gewerbsmäßiger Schädigung) – wohl auch auf die Angabe der Bezugsquelle hat, besteht Ersatzanspruch nur bei schuldhafter (fahrlässiger oder vorsätzlicher) Schädigung – die jedoch ist in jedem Einzelfall zu beweisen. Weiter führt Marberth-Kubicki aus: "Es ist nicht abwegig, durch eine Strafanzeige prüfen zu lassen, ob durch die Verknüpfung eines Verzichts auf rechtliche Schritte durch den Kauf der Vollversion der Tatbestand der Nötigung gegeben ist." Die Kunden sollten sich also in jedem Fall Rechtsbeistand holen.

Der Absatz von AutoCAD- beziehungsweise AutoCAD-LT-Produkten war im vierten Quartal 2008 im Vergleich zu Q4/2007 um 29 Prozent eingebrochen, die Gesamtumsatzeinbuße lag bei 18 Prozent. (Harald Vogel) / (pen)