Leistungsschutzrecht: Meta will Presse-Inhalte in Kanada teilweise ausblenden

Auf Facebook und Instagram sollen einige kanadische Nutzer bald keine Presseerzeugnisse mehr sehen. Der Mutterkonzern Meta reagiert damit auf ein Mediengesetz.

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Smartphone mit den Apps von Facebook, Facebook-Messenger, Instragm, WhatsApp und Oculus vor dem Meta-Logo

(Bild: mundissima/Shutterstock.com)

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Der Machtkampf zwischen Betreibern sozialer Netzwerke, Medienunternehmen und der kanadischen Regierung rund um ein geplantes Mediengesetz, mit dem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet nach europäischem Muster geschaffen werden soll, verschärft sich. Meta bereitet sich darauf vor, Presseberichte für einige Kanadier auf seinen Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram testweise zu blockieren. Dies meldet der kanadische Sender CTV News. Der Probelauf soll sich demnach über den größten Teil des Juni erstrecken.

Meta untermauert damit seine Drohung, Medieninhalte komplett zu sperren, falls der sogenannte Online News Act verabschiedet werden sollte. Der Entwurf sieht vor, dass Tech-Konzerne Verlage dafür bezahlen müssen, dass sie deren Inhalte online verlinken oder anderweitig wiederverwenden. Momentan brütet der kanadische Senat über dem umstrittenen Vorhaben. In Australien hatten Facebook und Google Anfang 2021 in einer ähnlichen Auseinandersetzung bereits kurzfristig lokale Nachrichtenseiten blockiert, was letztlich zu einem gesetzlich verankerten Kompromiss für Down Under führte. Facebook übertrieb es dem Vernehmen nach bei der Maßnahme und sperrte sogar Webauftritte der Wetterbehörde oder von Kliniken.

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Meta will in Kanada dem Bericht zufolge nun potenzielle technische Fehlerquellen vor einer weitergehenden und dauerhaften Sperre beseitigen. Der Test werde bis zu fünf Prozent seiner 24 Millionen kanadischen Nutzer betreffen. Zufällig ausgewählte Betroffene könnten dann einige Medieninhalte nicht mehr sehen. Dazu zählten News-Links sowie die kurzzeitig publizierten Video- und Fotoformate Reels und Stories. Die Medienorganisationen, die von der Blockade erfasst werden, sollen darüber jeweils mit kurzem Vorlauf informiert werden.

Hierzulande geht der Streit zwischen Corint Media und Betreibern von Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen über die angemessene Vergütung für die verwendeten Verlagserzeugnisse derweil weiter. Die Verwertungsgesellschaft verlangte etwa von Google eine Lizenzgebühr in Höhe von 420 Millionen Euro allein für 2022, was der US-Konzern als "haltlos" zurückwies. Eine Schiedsstelle brachte jüngst ins Spiel, dass Google vorläufig 5,8 Millionen Euro zahlen soll. Der Vorschlag für Microsofts Suchmaschine Bing beläuft sich auf 1,2 Millionen Euro für den Zeitraum seit Juni 2021. Aus der Verlagsbranche kommen parallel Rufe nach einer strikten Durchsetzung des Urheber- und Leistungsschutzrechts gegenüber den Betreiber einer neuen Generation von Sprachbots und generativen Textmaschinen wie ChatGPT, auf die Politiker bislang aber zurückhaltend reagieren.

(tiw)