Macrovision erwirkt Verfügung gegen DVD-Kopiersoftware

DVD X Copy von 321 Studios verstoße durch das Übertragen von Kopierschutztechniken gegen Patente, meint der Kopierschutzspezialist; entferne es sie, sei es wiederum ein Verstoß gegen das Copyright-Gesetz.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Softwarefirma 321 Studios muss erneut einen Rückschlag vor Gericht hinnehmen: Der Kopierschutzhersteller Macrovision hat eine einstweilige Verfügung gegen die Software DVD X Copy von 321 Studios vor Gericht durchgesetzt. DVD X Copy ermöglicht das Kopieren von DVDs unter Umgehung des Verschlüsselungsmechanismus CSS (Content Scrambling System), das zur Zugriffskontrolle gedacht ist, faktisch aber auch als Kopierschutz wirkt. 321 Studios hatte vor Gericht immer damit argumentiert, CSS sei nicht für den Kopierschutz gedacht, musste aber trotzdem hinnehmen, dass Gerichte die Software für illegal erklärten.

Im Vergleich zu den Hollywood-Studios und den Filmfirmen, die gegen 321 Studios Verfügungen wegen Verletzung des US-Copyrightgesetzes Digital Millennium Copyright Act (DMCA) erwirkt hatten, dehnt Macrovision die Argumentation auf Patentrechte aus: DVD X Copy verletze die Rechte an Kopierschutzmechanismen, die auf den meisten DVDs zu finden seien. 321 Studios habe aber keine Lizenz von Macrovision, diese Mechanismen beim Kopieren mit zu übertragen. Entferne DVD X Copy dagegen den Kopierschutz, dann liege wiederum eine Verletzung des DMCA vor.

Mit der einstweiligen Verfügung, die wie schon in einigen vorherigen Verfahren gegen 321 Studios der New Yorker Richter Richard Owen erließ, wird der Firma der Vertrieb von DVD X Copy Platinum, DVD X Copy Gold und DVD X Copy Xpress sowie aller Software verboten, die vergleichbare Funktion enthält. (jk)