Meta bittet EU-User um Zustimmung zu gezielter Werbung

Personalisierte Werbung sorgt schon länger für Konflikte. Nun passt Meta die Geschäftsbedingungen an und setzt auf Zustimmung der Nutzer für gezielte Werbung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 24 Kommentare lesen
Smartphone mit den Apps von Facebook, Facebook-Messenger, Instragm, WhatsApp und Oculus vor dem Meta-Logo

(Bild: mundissima/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Andreas Knobloch

Der US-Konzern Meta Platforms beabsichtigt, die Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union (EU) um ihre Zustimmung zu bitten, bevor es Drittunternehmen erlaubt, zielgerichtete Werbung zu schalten, die auf dem Nutzerverhalten in Metas Diensten wie Facebook oder Instagram basiert. Das hat Meta am Dienstag bekanntgegeben.

Dem Bericht zufolge erklärte Meta, dass die Änderung auf eine Reihe sich entwickelnder gesetzlicher Anforderungen in der EU zurückzuführen ist und auf eine Anordnung des irischen Datenschutzbeauftragten, Metas führender EU-Regulierungsbehörde, vom Januar zurückgeht, die Rechtsgrundlage für die Ausrichtung von Werbung neu zu bewerten. Meta fehlte die Rechtsgrundlage für personalisierte Werbedaten. Mit Akzeptanz der Geschäftsbedingungen von Facebook und Instagram haben die Nutzerinnen und Nutzer der Dienste der Verwendung ihrer Daten für gezielte Werbung zugestimmt, bis die Aufsichtsbehörde entschied, dass personenbezogene Daten auf diese Weise nicht verarbeitet werden dürfen. Facebook und Instagram wurden zu einer Datenschutzstrafe in Höhe von 290 Millionen Euro verdonnert.

"Heute kündigen wir unsere Absicht an, die Rechtsgrundlage, auf der wir bestimmte Daten für verhaltensbezogene Werbung für Personen in der EU, dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz verarbeiten, von 'berechtigten Interessen' auf 'Einwilligung' zu ändern", heißt es in einem aktualisierten Meta-Blogbeitrag. "Es gibt keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Dienste in der Region. Sobald diese Änderung in Kraft ist, können Werbetreibende weiterhin personalisierte Werbekampagnen durchführen, um potenzielle Kunden zu erreichen und ihr Geschäft auszubauen."

Die Auswirkungen seien in der Schätzung der erwarteten Umsätze bereits berücksichtigt. Meta fügte hinzu, dass es in den kommenden Monaten nach weiteren Gesprächen mit Aufsichtsbehörden mehr Informationen darüber geben werde, wie der Prozess in der Praxis ablaufen wird.

Unmittelbar bevor die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft trat, stellte Facebook seine Nutzerinnen und Nutzer vor die Wahl: Entweder sie akzeptierten die aktualisierten Geschäftsbedingungen und stimmten damit auch zu, dass Meta Daten über das Verhalten der Nutzer für seine Werbung nutzt, oder sie verlassen die Plattform. Das war unzulässig, befand im Dezember 2022 der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und zwang die irische Datenschutzaufsicht zu einem schärferem Vorgehen gegen Meta.

Im Mai verhängte die irische Datenschutzaufsicht (DPC) eine DSGVO-Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gegen Meta und verpflichtete den Facebook-Mutterkonzern, alle personenbezogenen Daten wieder in Rechenzentren in der Europäischen Union vorzuhalten. Mit ihrer oft zögerlichen Linie beim Abarbeiten von Beschwerden über "Big Tech" hat sich die irische Datenschutzbehörde in der Vergangenheit wenig Freunde unter Verfechtern der Privatsphäre gemacht. Die DPC gilt als Flaschenhals bei der Durchsetzung der DSGVO; im EDSA als gemeinsamem Gremium der Aufsichtsbehörden kommt es über Entscheidungsvorlagen der DPC oft zu Streit.

Anfang Juli schließlich stimmte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Bundeskartellamt bei seiner Entscheidung zu, dass Meta die Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer nicht ohne deren Einwilligung zusammenführen und verarbeiten darf. Die Nutzerinnen und Nutzer sollen demnach künftig "erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden" können. Meta missbrauche seine Marktmacht, denn bisher sammele es die Daten der Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, Instagram und WhatsApp über Schnittstellen ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Das hat das Bundeskartellamt bereits 2019 entschieden. Vor knapp zwei Wochen hat Norwegen ein Verbot verhaltensbasierter Werbung verhängt. Meta darf demnach auf seinen Plattformen Facebook und Instagram in Norwegen keine Werbung mehr anzeigen, die auf der Überwachung und dem Erstellen von Profilen von Nutzerinnen und Nutzern beruht.

(akn)