Microsoft reicht Einspruch gegen Word-Verkaufsverbot ein

Der US-Softwarekonzern befürchtet "irreparable Schäden", sollte das Berufungsgericht in Washington D.C. das von einem texanischen Gericht verhängte Verkaufsverbot für die Textverarbeitung nicht aufheben.

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Der US-amerikanische Softwarekonzern Microsoft hat beim Berufungsgericht Court of Appeals for the Federal Circuit in der US-Hauptstadt Washington eine Aussetzung des von einem texanischen Gericht erlassenen Verkaufsverbots für seine Textverarbeitung Word eingereicht. In dem von der britischen Website The Register dokumentierten Antrag (PDF-Datei) heißt es, das Urteil würde Microsoft in irreparabler Weise schaden, weil es das Unternehmen zwingen würde, sein Flaggschiff-Produkt für Monate vom Markt zu nehmen. Auch die Öffentlichkeit wäre von einem Verkaufsverbot betroffen.

Das kanadische Softwareunternehmen I4i wirft Microsoft bereits seit 2007 vor, in seiner Textverarbeitung wissentlich ein Patent zu verletzen. Vorige Woche verhängte Richter Leonard Davis vom Bundesbezirksgericht im texanischen Tyler mit Gültigkeit zum 10. Oktober 2009 ein Verkaufsverbot für Word sowie das Programmpaket Office, wenn bestimmte Funktionen zur Verarbeitung von XML nicht entfernt würden. Im Mai hatten Geschworene des gleichen Gerichts Microsoft zunächst nur zu einer Geldstrafe von 200 Millionen Euro verurteilt.

Microsoft zweifelt die Gültigkeit des Patents unter anderem wegen "prior art" an und wirft in seinem Antrag dem texanischen Gericht mehrere juristische Fehler vor. Zudem habe I4i nicht stichhaltig darstellen können, warum dem Unternehmen durch Microsofts Produkte Schaden zugefügt worden sei.

Microsoft erläutert, das Unternehmen habe 2003 eine XML-Entwicklungsplattform in Word integriert, mit der Nutzer eigene, maßgeschneiderte ("custom XML") Projekte anlegen konnten. Eine weiterentwickelte Version der Plattform sei in Word 2007 integriert worden. Eine von I4i selbst erhobene Studie habe ergeben, dass nur zwei Prozent aller Word-Nutzer in den USA jemals ein Dokument geöffnet hätten, das "custom XML" enthalten habe. Die XML-Funktionen würden nach eigenen Berechnungen lediglich von 0,2 bis 0,5 Prozent der US-Nutzer verwendet, was ein Strafgeld in dieser Höhe nicht rechtfertige.

Das kanadische Unternehmen habe damit gerechnet, dass Microsoft gegen das Urteil angehen wird, sagte I4i-Chef Loudon Owen dem Wall Street Journal. "Wir glauben fest, dass das Jury-Urteil und der Richterspruch beide fair und korrekt waren." I4i hat nach Angaben des US-Magazins Government Computer News auch OpenOffice begutachtet und ist demnach zu dem Schluss gekommen, dass die Software das Patent nicht verletze.

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(anw)