Microsoft zwingt Porno-Spammer gerichtlich nieder

Der Softwarekonzern gewann auch in letzter Instanz gegen einen Spammer aus Schleswig-Holstein, der mit gefälschten Hotmail-Adressen für Sex-Webseiten geworben hatte.

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Der US-Softwarekonzern Microsoft hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen einen Spam-Versender aus Schleswig-Holstein gewonnen, der unter Verwendung gefälschter Hotmail-Accounts unerwünschte Werbung für Sex-Webseiten verschickte. Der Spammer wurde laut Mitteilung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Es sei das erste Mal, dass in Deutschland ein Versender von Spam-E-Mails wegen Markenverletzung durch Verwendung gefälschter Absenderadressen rechtskräftig gerichtlich belangt werden konnte. Da der Spam-Versand in Deutschland kein eigener Straftatbestand sei, bezog sich Microsoft auf das Markengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Microsoft hatte dem Spammer im Dezember 2003 eine einstweilige Verfügung zukommen lassen. Da dieser seinen Versand nicht einstellte, verurteilte ihn das Landgericht Freiburg im Januar 2006 zu einer Ordnungsgeldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Parallel hatte Microsoft den Porno-Spammer auch wegen Markenverletzung und der illegalen Verwendung gefälschter Hotmail-Absenderadressen verklagt. Nachdem Microsoft bereits vor dem Landgericht Mannheim und Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen hatte, legte der Porno-Spammer Beschwerde beim BGH ein. Diese wurde dort am 19. März zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe rechtskräftig.

Laut dem Karlsruher Urteil muss es der Spammer bei Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro unterlassen, künftig Spam mit gefälschten Hotmail-Adressen zu verschicken. Außerdem muss er gegenüber Microsoft Auskunft über seine Aktivitäten mit unverlangt versandten Werbemails geben und ist sowohl für die Versendung von Spam mit gefälschten Hotmail-Adressen als auch für Spam, der an Hotmail-Adressen geht, schadensersatzpflichtig. Der Spam-Versender muss nunmehr neben dem Ordnungsgeld auch die Prozesskosten des gesamten Verfahrens tragen.

Microsoft-Anwältin Dorothée Jasper findet es erfreulich, dass aufgrund der BGH-Entscheidung feststeht, Markenrechte könnten auch durch Spamming verletzt werden. Damit könnten Spammer über das Markengesetz nun auch strafrechtlich verfolgt werden. "Die Ermittlungen werden aber zunehmend schwerer, weil professionelle Spammer über ausländische Tarnfirmen ihre tatsächliche Verantwortlichkeit zu verschleiern versuchen", erläutert Jasper. (anw)