Mobilcom-Chef verstieß gegen Aktiengesetz [Update]

Der Aufsichtsrat der Mobilcom hat in einer Nachtsitzung festgestellt, dass Gerhard Schmid durch das Auslösen eines Aktienoptionsprogramms gegen das Aktiengesetz verstoßen hat.

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Von
  • Torge Löding

Der Aufsichtsrat der Mobilcom hat in einer Nachtsitzung vor der heutigen Hauptversammlung festgestellt, dass der Vorstandsvorsitzende Gerhard Schmid durch das Auslösen eines Aktienoptionsprogramms gegen das Aktiengesetz verstoßen hat. Durch dieses Programm hatte die Millennium GmbH seiner Frau Sybille Schmid-Sindram rund 3,6 Millionen Aktien im Gesamtvolumen von 64 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ihr waren durch die Erstattung der Differenz zwischen dem Aktienkurs zum Zeitpunkt des Kaufs und zum Zeitpunkt des Aktienoptionsprogrammes mehrere Millionen Euro zugeflossen.

Mobilcom-Sprecher Matthias Quaritsch gegenüber heise online: "Wir brauchten die Aktien für ein Händlerprogramm. Für jeden neuen Handyvertrag sollte eine Aktie vergeben werden. Von den Banken waren diese Wertpapiere nicht zu haben. Deshalb griff Herr Schmidt auf die Aktien der Millennium GmbH zurück." Der Handel wird rückgängig gemacht. Nach Ansicht des Aufsichtsrats hatte Schmid damit gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, da er den Finanzvorstand Thorsten Grenz nicht davon informiert hatte. Um ein Insidergeschäft habe es sich allerdings nicht gehandelt.

Inzwischen hat Chef Schmid vor den Aktionären seines Unternehmens "persönliche Verfehlungen" im Zusammenhang mit dem Aktiengeschäft bedauert. "Ich habe das so nicht realisiert, es tut mir leid", sagte Schmid. Es habe sich um einen sehr komplexen Vorgang gehandelt, und er sei froh, dass dem Unternehmen kein Schaden entstanden sei. (tol/c't) / (anw)