Neues Portal: Elektronische Gesetzesverkündung startet Anfang 2023

Gesetze und Verordnungen des Bundes werden ab Januar ausschließlich online verkündet. Sie sind über die extra geschaffene Plattform recht.bund.de zugänglich.

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(Bild: Shutterstock/Phonlamai Photo)

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Gesetze und Rechtsverordnungen werden vom 1. Januar an nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet, sondern rein elektronisch im Internet auf dem Portal www.recht.bund.de. Auf der Webseite sollen die dann verbindlichen amtlichen elektronischen Dokumente als PDF-Dateien mit elektronischer Signatur erscheinen und heruntergeladen werden können. Das Bundesjustizministerium versichert: Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität werde dabei "durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen".

Jede Nummer des Bundesgesetzblattes werde mit einem "qualifizierten elektronischen Siegel" versehen, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können, betont das Ressort. Die Veröffentlichungen im E-Bundesgesetzblatt nimmt das Bundesamt für Justiz vor. Technischer Betreiber der Plattform ist das Informationstechnikzentrum (ITZ) Bund. Die IT-Vorgaben hat die Düsseldorfer Security-Firma Materna umgesetzt, die über die aufgekaufte Lösung SecurePIM bereits die Kommunikation von rund 40 Bundesministerien und anderer Behörden absichert.

In Kraft treten konnten Gesetze und Verordnungen bislang nur, wenn sie im gedruckten BGBl verkündet wurden. Damit machte der Bundesanzeiger-Verlag, der zur Kölner Mediengruppe DuMont gehört, jahrzehntelang sein Geschäft. Bei den bereits auf der Webseite www.bgbl.de verfügbaren Versionen handelt es sich nur um elektronische Kopien, nicht um die amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt – etwa ein Kopieren, Ausdrucken und Speichern nicht möglich. Veröffentlichungen auf recht.bund.de sollen dagegen ohne Einschränkung kostenfrei nutz- und verwertbar sein.

Für die von der Bundesregierung im Mai gestartete Initiative war eine Grundgesetzänderung nötig, die der Bundestag Anfang Dezember zusammen mit dem Gesetzentwurf zur "Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens" beschloss. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnet den Start des Portals an Neujahr nun als "wichtigen Schritt" hin zum digitalen Rechtsstaat: "Das gedruckte Bundesgesetzblatt ist damit Geschichte." Das digitale Gesetzblatt könne nun auch heruntergeladen, gedruckt oder über einen Link geteilt werden. Dies schaffe Transparenz und spare Ressourcen.

Mit dem Portal realisiert das Justizministerium nach eigenen Angaben die erste Stufe seines Projekts E-Verkündung. Mit der zweiten sollen bald auch "die der Verkündung vorgelagerten Verwaltungsabläufe digitalisiert" werden. Eingebunden ist auch das Bundesinnenministerium, das für die Konsolidierung der Verwaltungsdienste zuständig ist. Neuer Bestandteil der Plattform ist neben einer Such- und Recherchefunktion ein Newsletter, der abonniert werden kann und Leser regelmäßig über die jüngsten Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt informieren soll.

(mki)