Öffentlich-Rechtliche: Personalvertreter von ARD und ZDF gegen Gebührensenkung

In einem offenen Brief an die Länderchefs warnen die Personalratsvorsitzenden von ARD, ZDF und Deutschlandradio davor, den Rundfunkbeitrag wie von der KEF vorgeschlagen zu senken.

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(Bild: dpa, Britta Pedersen)

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Die Personalratsvorsitzenden der öffentlich-rechtlichen Sender haben die Landesregierungen aufgefordert, die von der zuständigen Kommission vorgeschlagene Senkung der Rundfunkgebühren nicht vorzunehmen. Eine Senkung des Rundfunkbeitrags werde zu keiner nennenswerte Entlastung der Zuschauer führen, aber zu einer deutlichen Verschärfung des Kostendrucks in den Sendern, schreiben die Personalvertreter in einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder. Die Länderchefs wollen Mitte Juni über den KEF-Vorschlag beraten.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfiehlt in ihrem jüngsten Bericht, den Rundfunkbeitrag für die kommenden vier Jahre um 30 Cent pro Monat auf 17,20 Euro zu senken. Das ist auch der Rücklage zu verdanken, die durch die Umstellung von der GEZ-Nutzungsgebühr auf die Haushaltsabgabe gebildet wurde. Ist dieses Finanzpolster verbraucht, könnte es aber wieder teurer werden. Die Finanzexperten sehen darüber hinaus Sparpotenzial zum Beispiel bei den Produktionskosten.

Die Sender fürchten nun um ihre finanzielle Grundlage. Mit einer Senkung werde "die bedarfsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten und die Erfüllung des Programmauftrags in staatsvertraglich geforderter Qualität" gefährdet, warnen die Personalratschefs von ARD, ZDF und Deutschlandradio und betonen in ihrem Brief die "besonders große Bedeutung", die der öffentlich-rechtlichen Rundfunk "angesichts der aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen für die Vermittlung demokratischer Werte" habe.

Als Mitarbeitervertreter haben die Autoren des Briefs auch die Personalsituation der Sender im Blick. "Programm wird von Menschen gemacht", schreiben sie. "Und die Behauptung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu viel Geld für Personal und zu wenig für Programm ausgibt, ist schlichtweg falsch." Die KEF hatte die angemeldeten Personalkosten der Sender für 2017 bis 2020 um 206,4 Millionen Euro gekürzt. Das Personalbudget für feste Stellen bei den Sendern über vier Jahre setzt die Kommission bei insgesamt 8,7 Milliarden Euro an.

Unterdessen geht der Streit um den Rundfunkbeitrag auch vor Gericht weiter. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im März geurteilt hatte, die 2013 eingeführte Haushaltsabgabe verstoße nicht gegen die Verfassung, hat eine Anwaltskanzlei nun eine Verfassungsklage angekündigt. Seine Kanzlei vertrete mehrere Mandanten, die den Rundfunkbeitrag als "Zwangsabgabe" betrachten, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgericht vorliege, werde er Verfassungsbeschwerde einreichen. Mit einer Entscheidung sei dieses Jahr aber nicht mehr zur rechnen. "Wir denken, dass das erst im Frühjahr 2017 sein wird." (vbr)