Ökodesign: EU-Staaten beschließen digitalen Produktpass und Reparaturindex

Der EU-Rat hat die neue Ökodesign-Verordnung gebilligt. Produkte für den EU-Markt müssen Ressourcen sparen, langlebig, reparierbar und energieeffizient sein.

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Zwei mit Einweghandschuhen überogene Hände arbeiten an der Reparatur eines Handys

(Bild: PK Studio/Shutterstock.com)

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Die geplante neue Ökodesign-Verordnung der EU hat eine weitere politische Hürde genommen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) des Ministerrats hat den Anfang Dezember mit dem Parlament ausgehandelten Kompromiss über das Gesetz am Freitag beschlossen. Damit verknüpft ist das Bestreben, aus der Wegwerfgesellschaft auszusteigen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Vorschriften sollen dafür sorgen dafür, dass Produkte länger halten sowie einfacher zu reparieren und zu recyceln sind. Die Anforderungen berücksichtigen auch Praktiken im Zusammenhang mit vorzeitiger geplanter Obsoleszenz. So soll verhindert werden, dass ein Produkt etwa aufgrund von Designmerkmalen, Nichtverfügbarkeit von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen oder fehlenden Software-Updates nicht mehr funktions- oder weniger leistungsfähig ist.

Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und energieeffizient sind. Die Verordnung gilt grundsätzlich für fast alle Warenkategorien, also etwa für Geschirrspüler, Fernseher, Telefone, Laptops, Fenster und Ladegeräte. Außen vor bleiben etwa Autos, wenn für sie in anderen Gesetzen schon einschlägige Vorschriften gelten. Festgelegt sind grundlegende Leistungsanforderungen, die die EU-Kommission künftig in nachgeordneten Rechtsakten für konkrete Produktgruppen ausdefinieren soll. Die Leistungsanforderungen decken den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab. Sie machen Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck und Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung.

Von den Regeln sollen auch die Verbraucher profitieren, betont die Bundesregierung: Durch geringeren Stromverbrauch sowie Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte "sparen sie Kosten". Dazu kämen hilfreiche Instrumente für die Kaufentscheidung wie ein digitaler Produktpass. Dieser soll – etwa über einen QR-Code – Auskunft über die Nachhaltigkeit von Waren geben. Dazu kommen ein neues Ökodesign-Label sowie ein Reparierbarkeitsindex. Voriges Jahr einigten sich die EU-Gremien bereits darauf, für Mobilgeräte ein Energieeffizienzlabel mit Hinweisen auf Reparierbarkeit einzuführen. Diese soll von 2025 an etwa auf Smartphones und Tablets zu finden sein. Schon nach der bestehenden Ökodesign-Richtlinie müssen vor allem Elektrogeräte energie- und ressourceneffizient hergestellt werden. Die Verordnung weitet diese Auflagen massiv aus und wird direkt in allen Mitgliedsstaaten anwendbar sein.

Das Gesetz muss noch vom Parlament angenommen werden, was als Formsache gilt. Nach einer finalen Runde im Rat soll die Verordnung nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in Kraft treten. Für mittelständische Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sprach von einem "Meilenstein für die umweltfreundliche Gestaltung von Produkten". Ihr Parteikollege Robert Habeck, Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister, zeigte sich erfreut über "einen wegweisenden Tag für den European Green Deal". Ökodesign sei "ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie, denn es steht für Qualität, Effizienz und Ressourcensparsamkeit".

(tiw)