Oracle soll auf 129 Patentansprüche gegen Google verzichten

Der zuständige Richter hat angeordnet, dass Oracle in seiner Klage gegen Google wegen Android auf fast alle seiner 132 Patentansprüche verzichten muss. Übrig blieben lediglich drei. Darauf will sich Oracle aber nicht einlassen.

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Von
  • Christian Kirsch

In seiner Patentklage vom August 2010 warf Oracle dem Android-Hersteller Google vor, mit seinem mobilen Betriebssystem gegen 132 Ansprüche aus sieben Patenten verstoßen zu haben. Darauf antwortete Google mit hunderten von Widersprüchen wegen "Prior Art", also dem Verweis auf den Stand der Technik. "Das ist zu viel", befand (PDF) nun der zuständige Richter William Alsup. Auf 129 Patentansprüche solle Oracle verzichten, in dem für Oktober angesetzten Prozess nur noch um drei gehen. Von Googles Einwendungen sollten nur acht übrigbleiben.

Die Anordnung von Alsup erfolgte in Reaktion auf das Angebot von Oracle, nur noch wegen 35 Patentansprüchen zu klagen. Google hatte im Gegenzug erklärt, gegen jeden davon höchstens vier Einwände wegen Prior Art vorzutragen. Update: Beide Parteien haben inzwischen auf die Forderungen des Richters reagiert. Oracle lehnt die Reduzierung auf nur drei Patentansprüche ab und begründet dies mit den zu erwartenden Entschädigungszahlungen, wenn über mehr Ansprüche verhandelt wird.

Oracle dürfte die nun gestrichenen Patentansprüche auch in weiteren Prozessen nicht wieder erheben, es sei denn, es handelt sich um neue Produkte. Welche Ansprüche und Prior-Art-Einwendungen im Prozess verhandelt werden, bliebe nach den Vorstellungen des Richters den beiden Parteien überlassen. Bis Ende Mai sollen sie sich auf 40 Ansprüche und 120 Prior-Art-Widersprüche heruntergearbeitet haben, Ende August wiederum auf die Hälfte davon. Außerdem, so der Richter, mögen sich die beiden Firmen überlegen, ob ein Prozess um drei Patentansprüche und acht Prior-Art-Einwände noch relevant wäre, wenn er bis zu einer erneuten Untersuchung des US-Patentamts über die Ansprüche unterbrochen würde.

Update: Die ursprüngliche Fassung der Meldung stellte den Sachverhalt insofern falsch dar, als Alsup noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat. Er hatte den Beteiligten lediglich angekündigt, was er vorhat und sie um eine Stellungnahme gebeten. Eine ausführliche Darstellung der Geschichte des Prozesses, der unterschiedlichen Positionen und vergleichbarer Rechtsstreitigkeiten findet sich im Blog FOSS-Patents. (ck)