Schönbohm kritisiert Sicherheitsdebatte

Der brandenburgische Innenminister nimmt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Schutz und verteidigt dessen umstrittene Vorschläge zu Sicherheitsmaßnahmen.

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  • dpa

Die aktuelle Debatte über Sicherheitsmaßnahmen gegen terroristische Angriffe läuft aus Sicht des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) in die falsche Richtung. Es sei empörend, wenn der Eindruck vorherrsche, der eine wolle Recht und Freiheit verteidigen, während der andere den "Unrechtsstaat" anstrebe, sagte Schönbohm gegenüber der deutschen Presseagentur (dpa). Ausdrücklich nahm er Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Schutz, der die Diskussion mit Vorschlägen zu einer wirksameren Terrorabwehr ausgelöst hatte, und kritisierte, es sei undemokratisch, Schäuble als "Amokläufer" zu bezeichnen.

Diesen Begriff hatte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, benutzt, während der SPD-Bundesvorsitzende Kurt Beck warnte: "Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen." Dem hielt Schönbohm entgegen: "Ich möchte, dass wir unsere Bürger vor dem Tode schützen." Die Bedrohungslage habe sich gegenüber früheren Zeiten grundlegend verändert. Angesichts dessen müsse man darüber reden, "welche Möglichkeiten der Rechtsstaat bekommen muss, um auf einer grundgesetzlich einwandfreien Grundlage reagieren zu können".

Angriffe auf die rechtsstaatliche Ordnung seien heute nicht mehr wie noch zu Zeiten des Kalten Krieges von staatlichen, sondern vielmehr von nichtstaatlichen Organisationen zu erwarten, erläuterte Schönbohm. Damit verschwinde der alte Unterschied zwischen äußerer und innerer Sicherheit. Schäuble hatte eine Rechtsgrundlage für die gezielte Tötung von Terroristen sowie ein Internet- und Handy-Verbot für so genannte Gefährder ins Gespräch gebracht und dafür zum Teil heftige Kritik geerntet.

Während alle klaglos die Kontrollen an Flughäfen hinnähmen und akzeptierten, werde beispielsweise im Falle des Datenaustauschs für Überprüfungszwecke der Vorwurf laut, dass hier alle unter einen Generalverdacht gestellt würden, bemerkte Schönbohm. Gerade eine solche Überprüfung – ebenso wie die Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 – bringe aber gerade darüber Klarheit, ob es überhaupt Terrorverdächtige gebe. Für Brandenburg habe man damals auf diese Weise Entwarnung geben können.

Der frühere Bundeswehrgeneral unterstützte auch Schäubles Pläne, Online-Durchsuchungen von Computern zu ermöglichen und die Streitkräfte im Inneren einzusetzen. Er habe "hohes Vertrauen in die Organe der Rechtspflege", wenn es um die Überwachung von Computern gehe, sagte der Potsdamer Ressortchef. Mit den so gewonnenen Informationen werde gesetzmäßig umgegangen.

Die Bundeswehr sei zwar seit der Notstandsgesetzgebung von 1968 im Landesinneren einsetzbar, als Voraussetzung müsste jedoch der Spannungsfall einer Bedrohung von außen festgestellt werden. "Jetzt gibt es aber eine Bedrohung von nichtstaatlichen, von Terrororganisationen, gegen die der Spannungsfall nicht hilft – das heißt: Hier fehlt etwas." Um Leib und Leben der Bürger zu schützen, müsse der Staat heute weiter gehen als noch vor 20 Jahren.

Ein Online-Artikel in c't – Hintergrund fasst die aktuellen Informationen zum "Schäuble-Katalog" sowie zum Stand der Sicherheitsdebatte zusammen:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(dpa) / (thl)