Software Freedom Law Center plädiert für Umstieg auf GPLv3

Die Version 3 der freien Softwarelizenz soll die Nutzer freier Software besser gegen Patentansprüche schützen. Die GPLv3 lasse Patentabsprachen, die sich nur auf zwei Parteien beschränken und nur die direkten Kunden schützen, nicht zu.

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Bradley Kuhn vom Software Freedom Law Center (SFLC) rät Projekten, die ihre Software unter der GPLv2 stellen, zum Umstieg auf die neuere Version 3 der am weitesten verbreiteten Open-Source-Lizenz. Sie soll die Anwender freier Software besser gegen mögliche Patentbedrohungen schützen als ihre Vorgängerin. Anlass für Bradleys ausführlichen Beitrag TomTom/Microsoft: A Wake-Up Call for GPLv3 Migration zu dem Thema ist die außergerichtliche Einigung, zu der TomTom und Microsoft unlängst bei ihren Patentstreitigkeiten kamen.

Da der genaue Wortlaut des Abkommens – wie bei solchen Vereinbarungen üblich – nicht bekannt ist, wird es, meint Kuhn, wohl immer unklar bleiben, auf welche Bedingungen sich TomTom eingelassen hat. Auch ist ungeklärt, ob die Übereinkunft gegen Paragrafen 7 der GPLv2 verstößt. Die GPLv3 hält der Mitgründer des SFLC für die bessere Alternative. Sie lässt Patentabsprachen, die sich nur auf zwei Parteien beschränken und nur die direkten Kunden schützen, nicht zu. Stattdessen erweitert die GPLv3 die zugesprochenen Rechte automatisch auf alle Benutzer der Software, ungeachtet aus welcher Quelle diese sie bezogen haben. (akl)