Taxi vs Uber: OLG bestätigt Verbot der Mietwagenvermittlung​ per Uber-App

Das OLG Frankfurt hat Ubers Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Der alte Konflikt flammt wieder auf – und Uber drohen empfindliche Strafen.

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Taxiwerbung

Ein Taxi mit Werbung der App "Uber" in Berlin.

(Bild: dpa, Florian Gaertner)

Lesezeit: 3 Min.
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Uber ist mit seiner Berufung gegen ein gerichtliches Verbot der Mietwagenvermittlung durch die App des US-Unternehmens gescheitert. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Ubers Berufung am Freitag zurückgewiesen und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt (Az. 6 U 18/20). Die hatte Uber die Vermittlung von Fahrten mit Mietwagen in der App unter anderem deshalb untersagt, weil Uber dafür keine Lizenz habe. Uber sieht keine Konsequenzen für sein Deutschlandgeschäft.

Die schriftliche Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Sobald die Begründung vorliegt und das Urteil zugestellt wurde, ist es vollstreckbar. Offen ist, ob eine Berufung zum Bundesgerichtshof zugelassen wird und ob Uber diesen Weg einschlagen will.

Das Landgericht Frankfurt hatte Ende 2019 einer Klage der Taxigenossenschaften stattgegeben und Uber die Vermittlung von Mietwagenfahrten mit Fahrer untersagt. Das Gericht war unter anderem der Ansicht, dass aus der Sicht des Fahrgastes Uber selbst die Dienstleistung erbringe und daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sei. Deshalb benötige Uber eine entsprechende Konzession, die es "unzweifelhaft" nicht habe (Az. 3-08 O 44/19).

Uber hatte daraufhin seine Vorgehensweise in Deutschland verändert und unter anderem sichergestellt, dass den Fahrgästen in der App klar kommuniziert wird, welcher Subunternehmer die Fahrt ausführt. In Deutschland operiert das US-Unternehmen mit einem lizenzierten Generalunternehmer und zahlreichen Subunternehmen, die Autos und Fahrer stellen. Die Deutschlandgeschäfte werden von einer Niederlassung in den Niederlanden gesteuert.

Uber ist der Ansicht, dass auch das jüngste Urteil des OLG Frankfurt seine Geschäftstätigkeit in Deutschland nicht einschränkt. "Das heutige Urteil hat keinen Einfluss auf unseren Service in Deutschland, denn es bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell", sagte ein Sprecher der dpa. "Dieses hatten wir bereits nach der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt Ende 2019 grundsätzlich geändert, um den Anforderungen des Gerichts zu entsprechen."

Das Unternehmen folgt damit einem Muster, das seit dem Markteintritt in Deutschland zu beobachten ist: Auf Entscheidungen der Justiz reagiert Uber mit kleinen Änderungen an den Abläufen, macht aber erstmal weiter. Parallel versucht das Unternehmen, die Rahmenbedingungen durch Lobby-Arbeit zu ändern. In Deutschland hat sich Uber bei der jüngsten Novelle des Personenbeförderungsrechts für eine Liberalisierung des Marktes starkgemacht.

Die Entscheidung des OLG fiel kurz nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag. Das war schneller als erwartet, sagte ein Sprecher von Taxi Deutschland gegenüber heise online. "Das Oberlandesgericht hat bestätigt, dass Uber selbst Beförderer ist und nicht nur Vermittler", betonte der Sprecher. "Und damit brauchen sie eine Lizenz, die sie nur mit einer Niederlassung in Deutschland bekommen." Damit müsste Uber Strukturen und Personal in Deutschland aufbauen und hier selbst als Beförderungsanbieter auftreten.

Taxi Deutschland hält zudem an seinem Vorhaben fest, das Urteil vollstrecken zu lassen, sobald das möglich ist. Wenn die schriftliche Begründung zugestellt ist, könnten die Taxigenossenschaften jede von Uber vermittelte Fahrt anzeigen – dabei drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß.

Der jahrelange Konflikt könnte also in den kommenden Wochen eskalieren. Allerdings hat die Vergangenheit auch gezeigt, dass die Zustellung eines Urteils der deutschen Justiz bei Uber in Amsterdam nicht einfach ist. Offenbar ist das auch ein Grund, warum Uber eine deutsche Niederlassung bisher lieber vermieden hat.

(vbr)