Telefonische Krankschreibung wieder möglich​

Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können sich Erkrankte wieder mit einem Anruf krankschreiben lassen, sofern sie keine schweren Symptome haben.

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Junge Frau putzt ihre Nase

(Bild: illustrissima/Shutterstock.com)

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Die während der Coronakrise zur Entlastung von Arztpraxen und Versicherten eingeführte telefonische Krankschreibung ist nun dauerhaft möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diesen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten – gefasst.

Der G-BA hat dazu klare Kriterien für die telefonische Krankschreibung definiert: Die Patientin oder der Patient muss dem Arzt bereits bekannt sein, es dürfen keine schwerwiegenden Symptome vorliegen. Sind diese Bedingungen erfüllt und keine Videosprechstunde möglich, kann der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Kalendertage ausstellen.

Für eine Folgebescheinigung muss der Patient jedoch die Arztpraxis aufsuchen. Sofern die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch in der Arztpraxis ausgestellt wurde, kann der Arzt die Folgebescheinigung auch nach einem Telefonat ausstellen. Besser als die telefonische Krankschreibung sei jedoch die Krankschreibung nach einer Videosprechstunde.

Immer wieder hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Verbraucherschützer und weitere darauf gedrängt, die während der Coronakrise eingeführte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung “bei leichten Atemwegserkrankungen” beizubehalten. Mit dem Beschluss werde der gesetzliche Auftrag für “eine dauerhafte Regelung” umgesetzt.

"Unsere Regelungen zur telefonischen Krankschreibung tragen der besonderen Verantwortung Rechnung, dass Krankschreibungen eine hohe arbeits- und sozialrechtliche sowie wirtschaftliche Bedeutung haben [...] bei Bedarf müssen die Symptome durch eine unmittelbar persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Diese stellt nach wie vor den Standard in der ärztlichen Versorgung dar”, erklärt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA.

(mack)