Telekom muss Kabelkanäle für Mitbewerber öffnen

Die Bundesnetzagentur verpflichtet die Deutsche Telekom, ihre Kabelkanäle dem Mitbewerb zu öffnen, damit dieser eine eigene VDSL-Infrastruktur aufbauen kann. Der Vorgang stehe aber nicht im Zusammenhang mit der ausgesetzten Regulierung von VDSL, hieß es.

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Von
  • Holger Bleich

Die Deutsche Telekom muss ihrer Konkurrenz Zugang zu den Kabelkanälen zwischen den Vermittlungsstellen und Kabelverzweigern gewähren. Dies hat die Bundesnetzagentur am heutigen Mittwoch verfügt. Nur so sei zu gewährleisten, dass die Mitbewerber am DSL-Markt eigene Infrastrukturen für Hochgeschwindigkeitszugänge zu Privathaushalten errichten können. Praktisch bedeutet das, dass die Telekom-Konkurrenten eigene VDSL-Hardware installieren und diese per Glasfaserkabel mit der Vermittlungsstelle verbinden könnten.

Der Verfügung zufolge ist die Telekom mindestens für zwei Jahre verpflichtet, ihre Kabelkanäle zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern für Wettbewerber zu öffnen. Für den Fall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen aus technischen oder aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, ist die Telekom nun verpflichtet, den Mitbewerbern Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewähren.

Grundlage der Entscheidung sei gewesen, dass die Telekom laut Bundesnetzagentur "im Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht verfügt". Die Öffnung der Kabelkanäle sei erforderlich, "damit Wettbewerber ebenfalls glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen, wie sie auch die Deutsche Telekom AG derzeit im größeren Umfang aufbaut beziehungsweise plant, ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Grabungsarbeiten verlegen können."

Der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth betonte, dass die Verfügung nicht im Zusammenhang mit der im neuen Telekommunikationsgesetz ausgesetzten Regulierung von VDSL stehe: "Es handelt sich lediglich um eine Konkretisierung zum Teil bereits seit einigen Jahren bestehender Zugangsansprüche zur TAL. Den Wettbewerbern wird nicht der Zugang zur VDSL-Infrastruktur der Deutschen Telekom gewährt, sondern lediglich die Inanspruchnahme von bereits vorhandener Infrastruktur der Deutschen Telekom, aufgrund derer sie selbst VDSL-fähige Anschlussnetze aufbauen können."

In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Telekom-Konkurrent Arcor die Entscheidung der Bundesnetzagentur: "Wir sind bereit und wollen möglichst bald eine eigene VDSL-Infrastruktur errichten", erklärte Arcor-Sprecher Thomas Rompczyk gegenüber heise online. "Allerdings sind zentrale Punkte nach wie vor ungeklärt." So habe Arcor bislang keinen Einblick in den Netzausbauplan der Telekom erhalten. Außerdem sei offen, ob der Mitbewerb Zugang auch zu den von der Telekom neu aufgestellten VDSL-Kabelverzweigerkästen erhalte, um dort eigene Hardware zu installieren oder ob er eigene Kabelverzweigerkästen aufstellen müsse.

Laut Rompczyk folgen jetzt bilaterale Verhandlungen zwischen der Deutschen Telekom und den Mitbewerbern. Sollte dabei keine Einigung erzielt werden, sei eine Anrufung der Bundesnetzagentur zur Schlichtung vorprogrammiert. Genauso sieht es bereits jetzt Agenturpräsident Kurth: "Noch offene Detailfragen, insbesondere zu den konkreten technischen Zugangsbedingungen, sollten jetzt zügig und im eigenen Interesse zwischen der Deutschen Telekom und den Wettbewerbern einvernehmlich geregelt werden." Falls es nicht zu einer freiwilligen Einigung komme, werde die Bundesnetzagentur die Bedingungen festlegen. (hob)