Energiepauschale für Studenten: Nur mit BundID

Für die Auszahlung der 200-Euro-Hilfe benötigen Studierende eine BundID. Datenschützer haben Zweifel an der Rechtsgrundlage.

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(Bild: Mali lucky/Shutterstock.com)

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Ab Mitte März sollen Studenten eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalts (MID) hat dazu für die Länder und das Bundesbildungsministerium ein Portal erstellt, über das schließlich auch der Antrag gestellt werden soll. "Wir kommen der Auszahlung näher", freute sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Mittwoch in Berlin zum offiziellen Start der Informationskampagne. Doch noch gilt es für die Berechtigten und manche Länder organisatorische und rechtliche Hürden zu überwinden

Das Verfahren ist nicht ganz einfach: Anders als etwa für Rentner gibt es in Deutschland keine Stelle, die Daten aller rund 3,5 Millionen Studenten und Fachschüler vorhält. Die rund 4000 Bildungsstätten melden die Daten der Bezugsberechtigten inklusive eines persönlichen Zugangscodes verschlüsselt an die zuständigen Landesbehörden, die sie an das zentrale Antragsportal weitergeben.

Für den Antrag müssen Studentinnen und Studenten neben dem personalisierten Zugangscode einen Identitätsnachweis erbringen. Dafür sollen sie die bislang noch wenig bekannte und verbreitete "BundID" verwenden. Zur Einrichtung einer BundID wird entweder ein Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID) und AusweisApp oder eine vergleichbare Online-Ausweisfunktion benötigt. Alternativ ist der Einsatz eines Elster-Zertifikats möglich.

Verwirrung herrscht in der Frage, ob es auch eine Möglichkeit gibt, die Einmalzahlung ohne BundID zu beantragen. Laut dem Portal "Studis online" kann die Antragstellung auch mit dem Zugangscode und einer PIN erfolgen, die unter Vorlage eines Ausweises auch persönlich etwa im Hochschulsekretariat abgeholt werden kann. So sei es etwa in der Durchführungsverordnung aus Niedersachsen beschrieben.

"Für die Anmeldung mit Zugangscode und PIN benötigen Sie ebenfalls ein BundID-Konto", heißt es hingegen auf dem offiziellen Portal einmalzahlung200.de. Das MID antwortete am Donnerstagvormittag nicht auf eine Anfrage von heise online, ob das Bürgerkonto nun zwingend erforderlich ist sowie zur Wahl des datensparsamsten Modells.

"Es werden immer wieder neue Hürden eingebaut", kritisiert Rahel Schüssler vom Studierendenverband fzs. "Niedrigschwellig und datenschutzfreundlich – Nein Danke!" sei offenbar das Motto der Bundesregierung. Die Studierenden würden zur Anmeldung mit der BundesID "genötigt", das sei "alles andere als datensparsam und unbürokratisch".

Auch Vertreter von Jusos und Grünen sprechen von einem "schlechten Witz" und kritisieren, dass der Zwang zur BundID eine überflüssige zusätzliche Hürde darstelle. Die Hackerin Lilith Wittmann wies darauf hin, dass die Studenten dadurch gezwungen würden, der Verarbeitung ihrer Daten zuzustimmen, was die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eigentlich verhindern sollte.

Die Auszahlung obliege den Ländern und die müssten noch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, erklärte Stark-Watzinger. Die neue Plattform werde den hohen Anforderungen an den Datenschutz gerecht. Doch laut einem Bericht des öffentlich-rechtlichen Content-Netzwerks "funk" kritisieren die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, dass es für die Übermittlung personenbezogener Daten bereits vor Antragstellung an einer "tauglichen Rechtsgrundlage" mangele.

(vbr)