eco zum NetzDG: Verhältnismäßigkeit beim Kampf gegen Hass im Netz eingefordert

Der Verband der Internetwirtschaft will mit seinen neuen Leitlinien die politische Debatte zum Umgang mit Hass und Hetze im Internet voranbringen.

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eco veröffentlicht Leitlinien zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz

(Bild: kentoh/Shutterstock.com)

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Von
  • Ute Roos

Ja, der deutsche Verband der Internetwirtschaft eco unterstütze den Kampf gegen rechtswidrige Inhalte im Internet und die Eindämmung von Hass, Hetze und Rechtsextremismus, wie es das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) intendiert. Aber die Verpflichtungen des NetzDG für die Betreiber sozialer Netzwerke müssten verhältnismäßig bleiben, so der Tenor der just veröffentlichten Leitlinien des Verbandes. Außerdem kritisiert eco den Alleingang Deutschlands, das "in unkoordinierter Eigenregie" handle, statt die "Möglichkeit eines EU-weit geltenden Rechtsetzungsvorhaben" abzuwarten.

Am morgigen Mittwoch, den 6. Mai 2020, soll es eine öffentliche Anhörung des Gesetzes geben, an der auch eco teilnehmen wird. Das im Dezember 2019 vom Bundesjustizministerium im Referentenentwurf vorgelegte und im Januar 2020 nochmals erweiterte Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wurde am 19. Februar 2020 vom Bundeskabinett beschlossen und kurz zuvor bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht. Am 1. April 2020 hat das Bundeskabinett der geänderten Version zugestimmt.

Das von Datenschützer*innen, Bürgerrechtsbewegung und Wirtschaftsinteressenverbänden heftig kritisierte Gesetzespaket sieht eine Herausgabepflicht von Passwörtern sowie eine Auskunftspflicht über Bestands- und Nutzungsdaten durch die Anbieter von Telemediendiensten vor. Außerdem soll eine Meldepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke eingeführt werden. Ein europäisches Konzept für einheitliche Standards zum Umgang mit solchen rechtswidrigen Inhalten im Internet existiert derzeit noch nicht. Allerdings will die EU-Kommission im Rahmen des Digital Services Act aktiv werden und entsprechende Rechtsvorschriften zeitnah verabschieden.

Die für den weiteren Reformprozess von eco formulierten Leitlinien sollen die Absichten des Gesetzesvorhaben mit den Möglichkeiten der involvierten Betreiber der Plattformen in Einklang bringen. Vornehmlich fordert der Verband in ihnen klare, eindeutige Definitionen des Anwendungsbereiches, eine sinnvolle Ausgestaltung und Verhältnismäßigkeit der Berichtspflichten, rechtssichere Rahmenbedingungen für die Meldepflicht und einiges mehr. Die weiteren Leitlinien sowie Details zu ihnen sind in der Pressemitteilung sowie in dem anlässlich der Anhörung des Bundestags publizierten Dokument zu finden. (ur)