Österreich: Terror-Urteil nach Großem Lauschangriff bestätigt

Der OGH hat die Urteile gegen ein Paar aus Wien bestätigt, das Propagandamaterial von Al-Qaida übersetzt und verbreitet hatte. Im Rahmen der Ermittlungen wurden Kameras, Wanzen, Keylogger und eine automatisierte Online-Überwachung eingesetzt.

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Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat zwei Urteile wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Nötigung der Bundesregierung, schwerer Nötigung und Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung, bestätigt. Der 23-jährige Mahmoud M. wurde zu vier Jahren Haft, seine 22-jährige Frau Mona S. zu 22 Monaten verurteilt. Das Paar hatte ein Drohvideo sowie Texte von Al-Qaida, in denen zu Anschlägen aufgerufen wurde, übersetzt und verbreitet.

Der Fall hatte aus mehreren Gründen Aufmerksamkeit erregt: Das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte im Zuge der Ermittlungen im Rahmen eines richterlich genehmigten Großen Lauschangriffes auf M.s Computer 98 GByte an Daten erzeugt und abgezogen. Zum Einsatz kamen dabei ein Keylogger sowie eine Software, die minütlich den Bildschirminhalt festhielt und an einen Server übermittelte. Außerdem wurden Wanzen und Kameras installiert. Die Weigerung der Angeklagten, vor Gericht ihre Burka (Ganzkörperschleier) abzulegen, führte zu ihrem Ausschluss von den Verhandlungen. Zudem war ihr Mann in einen Hungerstreik getreten.

Es handelt sich um die rechtskräftige Bestätigung eines Urteils eines Wiederholungsverfahrens. In einem ersten Verfahren waren die gleichen Strafmaße verhängt worden. Jedoch hob der OGH diese Urteile teilweise auf, so dass der Prozess wiederholt werden musste. Der Mann beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Er habe nie zu Gewalt aufgerufen und werde das auch nicht tun.

Der Anwalt der beiden, Lennart Binder, erläuterte gegenüber heise online, dass als einzige rechtliche Möglichkeit eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bleibe. Es sei allerdings noch zu früh für eine Entscheidung, ob dieser Weg beschritten werde. Die Frau hat bereits mehr als die Hälfte ihrer Strafe in Untersuchungshaft abgesessen und könnte daher von weiterer Haft verschont bleiben. In Österreich werden Gefängnisstrafen häufig nach der Hälfte bis zwei Drittel der Dauer zur Bewährung ausgesetzt. (Daniel AJ Sokolov) / (pmz)