Rechtssicherer Vertrieb im Internet

Unzählige Gesetze regeln den Handel von Waren und Dienstleistungen über das Internet. Man sollte sie bereits kennen, bevor man einen E-Shop aufsetzt.

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Rechtssicherer Vertrieb im Internet
Lesezeit: 13 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Datenschutz-Grundverordnung, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Telemediengesetz, Preisangabenverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Urheberrechtsgesetz – so lauten nur einige der Vorschriften, die es beim Onlinevertrieb von Waren und Dienstleistungen einzuhalten gilt. Die Zahl der einschlägigen Vorschriften ist groß und damit auch die Unsicherheit der Betreiber von Onlineshops. Halten sie sich nicht an diese Vorgaben, drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Diese gesetzlichen Vorschriften – seien es EU- oder nationale Vorgaben – haben in der Regel zwei Schutzrichtungen: Zum einen sollen die Kunden, Privatpersonen im B2C- und Geschäftskunden im B2B-Absatz, geschützt werden, indem sie etwa mittels Impressum umfassend über ihren Vertragspartner oder ihr Widerrufsrecht informiert werden. Zum anderen soll der Wettbewerb geschützt werden, daher sind wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verboten.

Zusätzlich gibt es auch im Steuerrecht Besonderheiten zu beachten, was die jüngsten Diskussionen rund um die Einführung einer EU-weiten "Internetsteuer" oder die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug auf Plattformen wie Amazon und eBay zeigen. Gerade im Bereich Umsatzsteuer steckt der Teufel im Detail. Noch dazu werden die ohnehin komplizierten Steuergesetze immer einmal wieder geändert oder durch Verwaltungsanweisungen oder Gerichtsurteile konkretisiert und mitunter auch für den einzelnen Unternehmer verschärft. Hier ist es besonders wichtig, am Ball zu bleiben und sich regelmäßig über veränderte Rahmenbedingungen zu informieren. Hierzu zählen die Pflichten zum Speichern von Einzelumsätzen und anderen buchhaltungs-, bilanz- und steuerrelevanten Angaben.

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