Smart Contracts: Diese rechtlichen Fallstricke gibt es

Anwendungsbereiche für Smart Contracts nehmen zu. Ohne Spezialgesetze bleibt nur der Rückgriff auf bestehende Vorschriften mit viel Interpretationsspielraum.

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Lesezeit: 17 Min.
Von
  • Tobias Haar
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Neben dem revisionssicheren Speichern von Informationen – relevant unter anderem für Kryptowährungen oder Non-Fungible Tokens – ermöglichen Blockchains auch das automatisierte Abwickeln von Vertragsabschlüssen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die notwendigen Bedingungen erfüllt sind.

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Das Werkzeug hierfür nennt sich Smart Contract. Hier treffen zwei Welten aufeinander, denn unser Rechtssystem für Verträge regelt Beziehungen zwischen Menschen. Dieser Artikel zeigt die aktuelle Rechtslage um Smart Contracts und die Fallstricke, die es zu vermeiden gilt.

Seit 2017 hat sich die Rechtswissenschaft eine Zeit lang verstärkt mit dem Phänomen der Smart Contracts befasst. Im Deutschen Bundestag gab es im September 2018 einen Antrag von Oppositionspolitikern an die Bundesregierung, "zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Distributed-Ledger-Technologie im Finanzmarkt" zu schaffen. Federführend war dabei der heutige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Da Bedenken hinsichtlich der Rechtsgültigkeit solcher Verträge bestünden, stellte der Antrag die Forderung, die Bundesregierung müsse die Rechtsgültigkeit von Smart Contracts prüfen und Vorschläge erarbeiten, um mehr Rechtssicherheit bei Smart Contracts zu schaffen. Eine Gesetzesinitiative folgte jedoch nicht.

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