iX 11/2018
S. 76
Report
Recht
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Rechtssicherer Vertrieb im Internet

Fernkauf

Der Handel mit Waren oder der Vertrieb von Dienstleistungen über das Internet ist Gegenstand unzähliger Gesetzesvorgaben. Es ist wichtig, sie bereits bei der technischen Konzeptionierung, Programmierung und Umsetzung eines E-Shops zu kennen.

Datenschutz-Grundverordnung, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Telemediengesetz, Preisangabenverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Urheberrechtsgesetz – so lauten nur einige der Vorschriften, die es beim Onlinevertrieb von Waren und Dienstleistungen einzuhalten gilt. Die Zahl der einschlägigen Vorschriften ist groß und damit auch die Unsicherheit der Betreiber von Onlineshops. Halten sie sich nicht an diese Vorgaben, drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Diese gesetzlichen Vorschriften – seien es EU- oder nationale Vorgaben – haben in der Regel zwei Schutzrichtungen: Zum einen sollen die Kunden, Privatpersonen im B2C- und Geschäftskunden im B2B-Absatz, geschützt werden, indem sie etwa mittels Impressum umfassend über ihren Vertragspartner oder ihr Widerrufsrecht informiert werden. Zum anderen soll der Wettbewerb geschützt werden, weswegen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verboten sind.

Zusätzlich gibt es auch im Steuerrecht Besonderheiten zu beachten, was die jüngsten Diskussionen rund um die Einführung einer EU-weiten „Internetsteuer“ oder die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug auf Plattformen wie Amazon und eBay zeigen. Gerade im Bereich Umsatzsteuer steckt der Teufel im Detail. Noch dazu werden die ohnehin komplizierten Steuergesetze immer einmal wieder geändert oder durch Verwaltungsanweisungen oder Gerichtsurteile konkretisiert und mitunter auch für den einzelnen Unternehmer verschärft. Hier ist es besonders wichtig, am Ball zu bleiben und sich regelmäßig über veränderte Rahmenbedingungen zu informieren. Hierzu zählen die Pflichten zum Speichern von Einzelumsätzen und anderen buchhaltungs-, bilanz- und steuerrelevanten Angaben.

Technisch am Ball bleiben

Betreiber von Onlineshops müssen insbesondere den sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben auch technisch nachkommen. Das erfordert eine dynamische und keine statische Programmierung und Datenbankstruktur ihrer Webshops. Es ist nicht sinnvoll, ein Impressum oder die Datenschutzerklärung „hartgecodet“ umzusetzen. Der Auftragsentwickler für einen Webshop, der dies ohne konkrete Vereinbarung hierzu nach veralteten Standards umsetzt, muss sogar mit Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen rechnen.

Beispielsweise gilt dies, wenn es um die korrekte Preisdarstellung geht, sich Nettopreise aus den Datenbanken des Händlers ergeben und auf diese jeweils der gültige Umsatzsteuersatz von 7 oder 19 Prozent aufzuschlagen ist. Umsatzsteuersätze können sich ebenso ändern wie die Zuordnung bestimmter Waren zu Warengruppen mit ermäßigtem Steuersatz. Solche Änderungen müssen die Shopsysteme abbilden können.