iX 4/2018
S. 81
Report
Recht
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IT-Vorhaben im GroKo-Koalitionsvertrag

Große Worte

Die neue Bundesregierung hat im Bereich der IT und damit auch des IT-Rechts einiges vor. Der Koalitionsvertrag enthält hierzu wenige konkrete, sondern zumeist eher vage Absichtserklärungen.

Monate hat es gedauert, bis Deutschland nach der Bundestagswahl im Herbst 2017 wieder eine gewählte Bundesregierung hat. Nach dem SPD-Mitgliedervotum steht der Großen Koalition (GroKo) nichts mehr im Wege und CDU, CSU und SPD gehen in die Verlängerung der gemeinsamen Regierungsarbeit unter Bundeskanzlerin Merkel. Grundlage hierfür soll der Koalitionsvertrag sein.

Beinahe pathetisch trägt er den Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.“ Er legt auf 179 Seiten fest, was sich die Koalitionäre in den kommenden noch dreieinhalb Jahren der laufenden Legislaturperiode vorgenommen haben.

Rechtlich verbindlich ist ein Koalitionsvertrag nicht. Er kann nicht vor Gerichten eingeklagt werden, weder von den Vertrags-„Parteien“ noch von Dritten. Damit gilt er juristisch allenfalls als Absichtserklärung. Da die gewählten Bundestagsabgeordneten in der Ausübung ihres Mandats frei sind, können die Partei- und Fraktionsführungen nur versuchen, „ihre“ Abgeordneten zu Abstimmungen gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zu bringen.

In der Praxis ist es aber meist so, dass sich die Abgeordneten der jeweiligen Fraktionsdisziplin unterwerfen und für Vorhaben stimmen, die zuvor im Koalitionsvertrag oder auch dem eingerichteten Koalitionsausschuss vereinbart wurden. Dennoch beginnen viele Aussagen im Koalitionsvertrag mit den Worten „Wir wollen …“ oder „es soll(en) …“.

Der Koalitionsvertrag enthält etliche Passagen mit Bezug zur Informationstechnologie. Knapp 300 Mal tauchen etwa Wörter mit dem Bestandteil „digital“ auf. Auch ansonsten wimmelt es geradezu von Schlagwörtern aus dem IT-Bereich: FinTech, Blockchain, Industrie 4.0, IT-Sicherheit, transatlantischer Datenaustausch, digitaler Binnenmarkt, künstliche Intelligenz, Kryptowährungen, Cybersicherheit, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, E-Government, Open Data, E-Health, Smart City, Netzneutralität, 5G-Breitbandnetz, vernetztes Fahren. Man hat scheinbar an alles gedacht.

Ein zentraler Abschnitt trägt den Titel „Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung“. Ziele sind demnach die Schaffung digitaler Lernumgebungen für Schüler in allen Fächern sowie der Aufbau einer IT-Infrastruktur einschließlich einer Cloud-Lösung für Schulen und erforderlicher Technologien für digitales Lernen. Dazu muss der Bund wegen der Kompetenzregelungen im Grundgesetz mit den Ländern und den jeweiligen Schulträgern zusammenarbeiten. Bis 2021 stellt er für diese Maßnahmen 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.