iX 7/2018
S. 137
Medien
Vor 10 Jahren
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Vor 10 Jahren: Schluss mit lustig

Vor zehn Jahren war „Schluss mit lustig“. Das verkündete das Editorial der iX 7/2008. Erstmals war ein deutscher Hacker für das unerlaubte Eindringen in fremde Netze mithilfe des bedrohlich klingenden „Wardrivings“ verurteilt worden.

Der deutsche WLAN-Hacker fuhr nicht herum und stöberte nach ungesicherten Netzen, sondern nahm den Weg über das ungesicherte WLAN seines Hausnachbarn. Egal. Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte den Mann für die „unerlaubte WLAN-Nutzung“, doch die Strafe war eher symbolisch. Der Laptop wurde eingezogen, verbunden mit der Warnung, dass im Wiederholungsfall 20 Tagessätze fällig seien. Das Gericht begründete das milde Urteil damit, dass die Rechtslage „bislang ungeklärt“ gewesen sei. Deswegen gab es nur eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“, juristisch gesprochen.

Interessant war die Einschätzung des Gerichts, dass die vom WLAN-Router des Nachbarn zugewiesene IP-Adresse eine abgehörte Nachricht darstelle, weshalb der Wardriver auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen habe. Im iX-Editorial sah Jürgen Seeger darin einen interessanten Ansatz, sich den Herausgabeansinnen von Sicherheitsbehörden zu widersetzen.