iX 6/2020
S. 136
Praxis
Ergonomie

Ergonomie-Hand-ons fürs provisorische Homeoffice

Eingerichtet

Dieter Michel

Auch im improvisierten Homeoffice gilt die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber. Gerade bei den heute üblichen Bildschirmarbeits­plätzen gibt es einiges zu beachten, sollen die Mitarbeiter aus dem vorübergehenden Homeoffice keine Schäden davontragen.

Viele Unternehmen und Institutionen haben ihre Mitarbeiterinnen ins Home­office geschickt. In den meisten Fällen ist die Wohnung aber nicht auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz vorbereitet, vor allem, wenn mehrere Personen im Haushalt plötzlich zu Hause arbeiten müssen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern endet aber nicht am Firmentor. Sie gilt auch für die Homeoffices, die mit dem Ziel der Pandemieverlangsamung meist improvisiert wurden. Gerade hier fehlt es aber an Unterstützung durch den Arbeitgeber.

Häufig haben Geschäftsführung und Abteilungsleiter den organisatorischen Rahmen geschaffen und die IT-Abteilung angewiesen, die technische Umsetzung zu übernehmen. Die wiederum hat die technisch notwendigen Geräte, die Re­mote-­Anbindung an die Firmenserver und die Kommunikationsmittel wie Büro-Chat oder Videokonferenz eingerichtet, sieht sich aber für die Arbeitsumgebung oft nicht zuständig. Dabei sollten sich alle Beteiligten vor Augen halten, dass die Heimwerker auch zu Hause ihr reguläres Arbeitspensum leisten, also in der Regel acht Stunden pro Tag an ihrem improvisierten Arbeitsplatz verbringen, so keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Kommentieren