iX 1/2022
S. 82
Report
Recht

Änderungen im IT-Recht im neuen Jahr

Same Procedure

Tobias Haar

Neben Initiativen der EU und der neuen Bundesregierung prägen das IT-Recht im Jahr 2022 vor allem Gesetzesvorhaben, die noch die alte Bundesregierung angeschoben hat. Für Unternehmer wird es wichtig, sich frühzeitig auf die Änderungen etwa bei Verträgen mit Verbrauchern vorzubereiten.

Ein Jahreswechsel gibt immer Gelegenheit, sich auf das vorzubereiten, was im kommenden Jahr zu erwarten ist. Das ist im IT-Recht nicht anders. Das Jahr 2022 wird besonders geprägt sein von Gesetzesänderungen, die noch unter der alten Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag (siehe Artikel „Digitaler Aufbruch“ ab Seite 78) vor allem das Voranbringen der Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben. Entwicklungen auf EU-Ebene, etwa für die digitalen Märkte mit dem Digital Markets Act (DMA) oder dem Digital Services Act (DSA), bringen weitere gravierende Veränderungen mit sich.

Ab 1. Januar 2022 gilt das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ (dieses und die weiteren erwähnten Gesetze siehe ix.de/zxc2). Das Gesetz hat Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Folge. Nach § 327 BGB neue Fassung gelten künftig besondere Regelungen für das Zurverfügungstellen und Erbringen digitaler Inhalte und Dienstleistungen für Verträge mit Verbrauchern. Bei Unternehmensverträgen können vertraglich Abweichungen vereinbart werden. Fehlen solche, gelten die Neuregelungen meist auch dort automatisch.

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