iX 6/2022
S. 90
Report
Recht

EVB-IT: Regeln für die Cloud-Beschaffung

Die EVB-IT Cloud ergänzen für die öffentliche Hand die Mustervertragstexte bei IT-Beschaffungen. Sie dienen darüber hinaus als Checkliste und Formulierungshilfe.

Von Tobias Haar

Am 2. März 2022 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die EVB-IT Cloud veröffentlicht. EVB steht für „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“. Sie werden seit Mitte der 1990er-Jahre erarbeitet und weiterentwickelt. Werden IT-Leistungen durch die öffentliche Hand des Bundes oder der Bundesländer beschafft, müssen die EVB-IT in der Regel in die jeweiligen Verträge einbezogen werden. Das sehen die Haushaltsordnungen von Bund und Ländern vor.

Es gibt mehrere EVB-IT. Sie unterteilen sich in die Gruppe der Basisverträge und die der Systemverträge. Die nun veröffentlichten EVB-IT Cloud zählen zu den Basisverträgen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO Bund) definiert sie wie folgt: „Der Unterschied liegt darin, dass der Auftragnehmer bei den Basisverträgen im Wesentlichen eine IT-Leistung (zum Beispiel Hardware) schuldet, für deren Vertragsgemäßheit er die Verantwortung übernimmt“. Schon länger existieren EVB-IT für Dienstleistung, Instandhaltung, Kauf, Pflege S (S steht hier für Software) sowie Überlassung Typ A und Typ B.

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