iX 1/2023
S. 6
Leserbriefe
Januar 2023

Leserbriefe Januar 2023

Danke für den OpenBSD-Artikel

(BSD-Unix: OpenBSD 7.2 für Apple M2 und Ampere Altra; iX 12/2022, S. 74)

Über OpenBSD wird ja sonst relativ wenig berichtet. Darum freut es mich immer, wenn auch mal auf nicht so bekannte Details dieses Systems eingegangen und es in einem positiven Licht dargestellt wird.

Smonkin, aus dem iX-Forum

Frage zu Geschäfts-E-Mails

(Markt + Trends: IT-Recht & Datenschutz; Geschäfts-E-Mails auf Mailserver gelten als zugegangen; iX 12/2022, S. 36)

Generell finde ich es lobenswert, dass eine E-Mail als zugegangen gilt, wenn diese auf dem Mailserver eingegangen ist. Da E-Mail aber asynchron und ohne Rückmeldung läuft, welche bestätigt, dass die E-Mail angekommen ist, wie kann man sich dann auf diesen Grundsatz berufen? Die einzige Lösung wäre derzeit eine automatisierte Eingangsbestätigung, welche viele große Firmen anbieten. Aber dies ist eine freiwillige Leistung. Oder habe ich hier etwas nicht verstanden?

Bryan Pfannkuchen, via E-Mail

Die Frage nach dem Nachweis des Eingangs einer E-Mail auf einem Mailserver ist berechtigt. Sie dürfte dem Absender meist nicht gelingen. Allerdings gibt es Gerichtsurteile, die hier eine gewisse Erleichterung in Einzelfällen nahelegen. Es kommt – wie meist in der Juristerei – auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Grundsätzlich gilt: Das Absenden einer E-Mail begründet noch keinen sogenannten Anscheinsbeweis für deren Zugang. Ein Anscheinsbeweis kann von der Gegenseite dadurch erschüttert werden, dass eine Möglichkeit eines anderen (ggf. atypischen) Geschehensablaufs schlüssig vorgetragen wird. Beispiel: Der zentrale Posteingangsserver hat nicht mit dem für den Empfänger vorgesehenen Sub-Posteingangsserver synchronisiert oder ein Unternehmen unterbindet zu bestimmten Uhrzeiten den Zugriff auf Posteingangsserver. Erhält der Absender nach dem Versenden einer E-Mail keine Fehlermeldung hinsichtlich der Unzustellbarkeit der E-Mail, liegt allerdings ein Anscheinsbeweis vor. Dies gilt auch für die Rücksendung einer Empfangsbestätigung.

Außer bei der Verwendung besonderer Mailsysteme (etwa das besondere Anwaltspostfach) ist der Zugang einer E-Mail im Zweifel nicht beweisbar. Sicherheitshalber werden daher wichtige Willenserklärungen (wie etwa Kündigungen) mittels Einschreiben versandt. Oft sieht auch das Gesetz oder ein Vertrag vor, dass die Textform (also auch E-Mail) nicht ausreicht, um beispielsweise eine wirksame Kündigung auszustellen.

Tiefer testen

(Virtualisierung: VirtualBox 7 gibt sich etwas hakelig; iX 12/2022, S. 66)

Ich finde den Artikel sehr angenehm lesbar. Vielleicht auch, weil technische Zusammenhänge aus meiner persönlichen Sicht kurz und verständlich erklärt sind. Die Beschreibung der „automatischen (unbeaufsichtigten)“ Installation ist mir dabei besonders positiv aufgefallen.

Aus dem Artikel geht hervor, dass der Autor das Changelog gelesen hat, Windows-10-, Linux- und BSD-Gäste erfolgreich in VirtualBox installiert hat, Windows 11 auf dem Testsystem probiert hat zu installieren und diverse Foren und Kommentare gelesen hat. Was ich mir vertieft gewünscht hätte:

Lizenzierung: Da hätte ich mir einen deutlicheren Hinweis im Absatz über das ExtensionPack gewünscht. Perfekt wäre ein Hinweis gewesen, ob und wie man sich eine Lizenz zur kommerziellen Nutzung besorgen kann.

Cloud-Integration: Hier hätte ich mir mehr Details gewünscht, um zu wissen, was man sich darunter vorstellen kann, ohne die Zeit zu investieren, es auszuprobieren.

Unterstützung von Windows 11: Ich hätte mir gewünscht, dass der Autor weiterführende Fragen vertieft, zum Beispiel: Ist TPM bei VMs ein Sicherheitsgewinn und wie werden die Schlüssel gespeichert? Was bewirkt EFI für eine VM? Ich hätte mir gewünscht, dass der Autor zäher Windows 11 probiert hätte. Bei mir hat geholfen, die 3-D-Beschleunigung der VM-Einstellungen zu aktivieren, um Windows 11 stabil nutzen zu können. Ich habe die VM aber nur wenige Minuten laufen lassen.

Auch wenn ich viele Verbesserungsideen habe, finde ich den Artikel trotzdem gut und wertvoll.

Dominik Holler, via E-Mail

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