iX 3/2024
S. 82
Report
E-Rechnung

Obligatorisches Versenden von E-Rechnungen

Wenn das Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen gesetzlich verankert ist, dürfen Unternehmen in Stufe 2 Rechnungen nur noch digital versenden.

Von Andreas Pelekies und Jochen Stärk

Eine innerdeutsche E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (Business-to-Business, B2B) soll durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes kommen, die im Wachstumschancengesetz verankert ist (im Text erwähnte Gesetze, Dokumente et cetera sind über ix.de/zukt zu finden). Laut Gerhard Schmidt von rechnungsaustausch.org sind die wesentlichen Inhalte der kommenden B2B-E-Rechnungspflicht „bekannt und unstrittig, mögen sich einzelne Details auch noch ändern“. Außerdem, so Schmidt, sei ein „Frühstart erlaubt und von Vorteil“ (ix.de/zukt).

Der einführende E-Rechnungsartikel in der iX 2/2024 ([1] oder online unter ix.de/zukt) stellte den aktuellen Stand und die weiteren Rahmenbedingungen dar und präsentierte Werkzeuge, die für den Empfang und die Überprüfung dieser Rechnungen wichtig sind (Visualisierungstools und Validatoren). Nach Stand Januar 2024 soll die Pflicht zum Empfangen von B2B-E-Rechnungen bereits ab 2025 kommen. 2025 für die Empfangspflicht ist allerdings noch nicht in Stein gemeißelt, das Gesetz befindet sich im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Letzterer befürwortet eine Verschiebung um zwei Jahre auf 2027 (siehe ix.de/zukt).

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