iX 4/2024
S. 102
Report
Recht

Geheimhaltungsvorgaben für IT-Dienstleister

Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz enthält Anforderungen des Geheimschutzes an Auftragnehmer für die Auftraggeber der öffentlichen Hand. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen für den IT-Einsatz wurden jüngst aktualisiert.

Von Tobias Haar

Wenn IT-Dienstleister von der öffentlichen Hand Aufträge in sicherheitsempfindlichen Bereichen erhalten, müssen sie sich mit den Vorschriften der Geheimschutzbetreuung für Verschlusssachen vertraut machen. Details regelt das „Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen“, kurz Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Es enthält unter anderem die maßgebliche Definition für die zentralen Begriffe Verschlusssache, sicherheitsempfindliche Tätigkeit sowie die vier Geheimhaltungsgrade streng geheim, geheim, VS-Vertraulich und VS-Nur für den Dienstgebrauch (siehe Kasten „Zentrale Definitionen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz“).

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